Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Umco bietet ein neues Seminar zur Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen an
Fit für die AwSV: Da Anlagenbetreiber für die ordnungsgemäße Instandhaltung einer AwSV-Anlage verantwortlich sind, stellt sich die Frage, welche organisatorischen Maßnahmen getroffen werden müssen, um industrielle und gewerbliche Betriebe rechtlich abzusichern
Das lange Warten hat ein Ende und das ziemlich überraschend: Die neue bundesweite Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) wurde am 21. April 2017 beschlossen und ist bereits ab dem 1. August rechtlich bindend. Die bisher geltenden Länderregelungen treten somit zu diesem Zeitpunkt außer Kraft und der einheitliche gesetzliche Rahmen ist verbindlich gültig.
"Genauso spontan wie der Beschluss zur neuen Verordnung kam, haben wir uns entschlossen ein Seminar zu diesem Thema anzubieten. In der vierstündigen Veranstaltung "AwSV - Die neue Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" geben wir einen fundierten Überblick über zu treffende Maßnahmen und anstehende Veränderungen", so Sylvia Häfeli, Rechtsexpertin bei der Umco und ergänzt: "Wir stellen mit Ihnen gemeinsam das alte VAwS der neuen Verordnung gegenüber und besprechen die praktische Relevanz für Ihren Betrieb. Bringen Sie gerne Ihre Praxisbeispiele mit."
Die nächste von fünf Veranstaltungen findet am 6. Juni 2017 in Hamburg statt.
Hintergrund
Da Anlagenbetreiber für die ordnungsgemäße Instandhaltung einer AwSV-Anlage verantwortlich sind, stellt sich die Frage, welche organisatorischen Maßnahmen getroffen werden müssen, um industrielle und gewerbliche Betriebe rechtlich abzusichern. Neben der Einstufung in drei Wassergefährdungsklassen (WGK) sind die sicherheitstechnischen Anforderungen an Anlagen und zahlreiche weitere Punkte überarbeitet worden. Damit Sie keinen davon aus den Augen verlieren, ist die Fachkenntnis von Experten ratsam.
(Umco: ra)
eingetragen: 29.05.17
Home & Newsletterlauf: 28.06.17
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