Verlängerung der Gewährleistungsfrist


VW-Abgasskandal: Am 31.12.2017 läuft die Gewährleistung für VW-Kunden aus
Vom VW-Abgasskandal betroffene Kunden bleibt nicht mehr viel Zeit - Der vzbv fordert: Verlängerung bis 2021



Am 31.12.2017 läuft die Gewährleistungsfrist aus. Bis dahin wird es nach Auffassung des vzbv jedoch kein Urteil des Bundesgerichtshofs geben, auf das sich betroffene Verbraucher berufen können. Der vzbv fordert daher von VW, die Gewährleistungsfrist zu verlängern. Volkswagen hat erklärt, sich bis Ende 2017 nicht auf Verjährung zu berufen, wenn Kunden Ansprüche im Abgasskandal stellen. Die verbleibenden Tage reichen nach Einschätzung des vzbv aber nicht aus. Der Grund: Bis dahin wird es keine Rechtssicherheit für betroffene Verbraucher geben. Der vzbv fordert daher von VW, die Gewährleistungsfrist zu verlängern.

"Volkswagen spielt auf Zeit. Viele Gerichte haben bereits Urteile zu Gunsten von Kunden gefällt – die VW nicht akzeptiert. Bis zu einem Urteil des Bundesgerichtshofs wird es drei bis vier Jahre dauern. Das bedeutet: Viele der 2,5 Millionen betroffenen Verbraucher in Deutschland könnten nicht von einem BGH-Urteil profitieren. VW muss also die Gewährleistung bis Ende 2021 verlängern", fordert Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands.

Dies sind die Forderungen des vzbv an Volkswagen:

Der vzbv fordert den Verzicht auf die Einrede der Verjährung bis Ende 2021, also eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist durch VW für betroffene Fahrzeuge hinsichtlich aller Gewährleistungsansprüche. Händler müssen das dann gegenüber den Kunden auch umsetzen.

Den Umrüstplan schnell und verbraucherfreundlich umsetzen
VW muss den vom Kraftfahrtbundesamt verlangten Umrüstplan schnell und verbraucherfreundlich umsetzen. Das heißt auch, dass für einen etwaigen kurzfristigen Fahrzeugausfall kostenlos Ersatzfahrzeuge gestellt werden.

Eine umfassende Garantieerklärung abgeben
VW muss eine umfassendere Garantieerklärung als bisher abgeben. Eine solche Erklärung muss Zusagen enthalten, dass
>> keine Nachteile bei Leistung und Kraftstoffverbrauch zu erwarten sind.
>> die Lebensdauer der Motoren und anderer technischer Komponenten nicht verkürzt wird.
>> der Wartungsbedarf nach der Umrüstung nicht steigt.
>> Verbrauchervertrauen zurückgewinnen

VW muss Kundenvertrauen zurückgewinnen. Betroffene Fahrzeuge müssen zurückgenommen und der Kaufvertrag rückabgewickelt werden, wenn Verbraucher dies fordern.

Schadensersatz leisten
VW muss den betroffenen Verbrauchern Schadensersatz leisten
>> für einen etwaigen höheren Wartungsbedarf.
>> für eine schlechtere Restwertentwicklung im Falle des Wiederverkaufs.
>> für einen etwaigen höheren Verbrauch, etwa von Treibstoff oder AdBlue.
Die Forderungen des vzbv beziehen sich auf mögliche Ansprüche von Käufern von Autos mit dem Motortyp EA 189. Es handelt sich um 1,2-Liter-, 1,6-Liter- und 2,0-Liter-Motoren. Manipuliert wurden auch Autos weiterer Marken des Konzerns, nämlich Audi, Seat, Skoda und Volkswagen Nutzfahrzeuge. Die verlängerte Gewährleistungsfrist soll auch für Kunden gelten, deren Ansprüche bereits verjährt sind.

Betroffene Kunden haben folgende Möglichkeiten:

>> Bevor das Auto umgerüstet wird, sollten Verbraucher den Autoverkäufer auffordern, schriftlich auf die sogenannte Einrede der Verjährung bis 31.12.2021 zu verzichten - mindestens bis zum Ablauf des 2. Monats nach Abschluss der Rückrufaktion durch VW. Ein Musterbrief zum Herunterladen findet sich auf verbraucherzentrale.de.
>> Um ihre Ansprüche auf Gewährleistung zu sichern, sollten sich Verbraucher vor dem Nachrüsten auch schriftlich bestätigen lassen, dass sich der Autohändler die Nachrüstungsarbeiten durch VW zurechnen lässt. Musterbrief auf verbraucherzentrale.de.
>> Wenn sich der Autohändler weigert, sollten sich Verbraucher an ihre Verbraucherzentrale wenden.
(Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

eingetragen: 29.05.17
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