TTIP: Keine niedrigeren Preise für Verbraucher
Eine aktuelle, unabhängige Prüfung geht von leicht steigenden Verbraucherpreisen durch TTIP aus
EU muss Goldstandards für Verbraucherschutz verhandeln - Wenn das Preisargument entfällt, muss TTIP Verbraucher an anderer Stelle überzeugen
Das Versprechen niedrigerer Verbraucherpreise durch TTIP ist nicht mehr zu halten, wie die veröffentlichte Nachhaltigkeitsprüfung der EU-Kommission zeigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert die EU-Kommission auf, in den Verhandlungen umzusteuern. Nur ein Abkommen mit klaren verbraucherpolitischen Goldstandards könne sich für Verbraucher auch langfristig lohnen.
Die EU-Kommission hat die Nachhaltigkeitsprüfung für das Freihandelsabkommen TTIP zwischen den USA und der EU veröffentlicht. Ein Ergebnis der unabhängigen Prüfung: Es wird davon ausgegangen, dass Verbraucherpreise durch das Abkommen nicht wie angekündigt sinken, sondern durchschnittlich um 0,3 Prozent steigen. Zwar wird darüber hinaus für das real verfügbare Einkommen eine durchschnittliche Steigerung um 0,4 Prozent prognostiziert, doch das Versprechen niedrigerer Preise scheint TTIP nicht einlösen zu können. Hinzukommt: Steigende Preise betreffen alle Verbraucher, von Lohnsteigerungen profitieren nicht alle gleichermaßen.
"Zwar sind solche Prognosen mit Vorsicht zu genießen und keineswegs in Stein gemeißelt. Dennoch bricht ein zentrales Verkaufsargument für TTIP weg", sagt Klaus Müller, Vorstand vzbv. "Umso mehr müssen sich die EU-Kommission und die Bundesregierung nun dafür einsetzen, dass TTIP doch noch ein gutes Abkommen für Verbraucher wird. Nicht nur geringere Preise zeichnen ein verbraucherfreundliches Handelsabkommen aus."
Wichtig für ein gelungenes Abkommen aus Verbrauchersicht ist für den vzbv ein höherer transatlantischer Goldstandard für den Verbraucherschutz. Zudem fordert der vzbv ein starkes Vorsorgeprinzip, eine Begrenzung des Abkommens auf eine freiwillige Kooperation zwischen Behörden, den Verzicht auf Regeln zum Investorenschutz sowie klare Ausnahmetatbestände für verbraucherschützende Regulierung. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)
eingetragen: 24.05.16
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