Compliance-Workshop des VOI in Hannover


Umgang mit elektronischen Dokumenten unter dem Blickwinkel "Compliance"
Gesetzeskonformer Umgang mit digitalen Dokumenten: Themenblöcke sind "Einführung und Grundlagen", "Compliance in Prozessen" sowie "Vertiefungen und Anwenderbericht"

(14.10.10) - Die Regionalgruppe Ost des VOI - Verband Organisations- und Informationssysteme e.V. bietet einen kostenpflichtigen Workshop zum Umgang mit elektronischen Dokumenten unter dem Blickwinkel "Compliance" an.

Dieser findet am 10. November in der IHK Hannover statt. Zielgruppe sind IT-Leiter, Compliance-Verantwortliche und Mitarbeiter in den Bereichen von Organisationen, die für die schlüssige und rechtssichere Verwaltung elektronischer Dokumente und die Gestaltung entsprechender Prozesse zuständig sind. Sie profitieren in insgesamt neun Vorträgen vom Know-how der VOI-Spezialisten.

Teilnehmer erhalten einen Überblick über die Anforderungen, die im Zusammenhang mit Compliance zu berücksichtigen sind. Aber auch Potenziale sowie die strategische Umsetzung von Lösungen werden von den Referenten aufgegriffen.

Die zunehmende Nutzung elektronischer Dokumente im Geschäftsalltag, für die Kommunikation über E-Mail, in der Internet-Präsenz oder in sozialen Netzwerken bietet neue Chancen, birgt aber auch Risiken. Diesen wird durch verschiedene gesetzliche Vorgaben entgegengewirkt. Die verlässliche Einhaltung dieser Normen und Gesetze verlangt aber die Nachvollziehbarkeit von Transaktionen, wofür wiederum Dokumente "der" zentrale Informationsträger sind. Denn in ihnen werden auf vielfältige Weise geschäftliche Aktivitäten dokumentiert.

Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, empfiehlt sich der Einsatz von IT-gestützten Systemen, mit denen sich elektronische Dokumente besser verwalten und in moderne und hoch effektive Geschäftsprozesse integrieren lassen.

Der herstellerneutrale VOI-Workshop verdeutlicht an Hand neun kompakter Vorträge alle Aspekte, die bei dem Thema Compliance und Dokumente zu berücksichtigen sind. In drei großen Blöcken, nämlich "Einführung und Grundlagen", "Compliance in Prozessen" sowie "Vertiefungen und Anwenderbericht", erhalten die Teilnehmer die wissenswerten Inhalte strukturiert aufbereitet.

Angesprochen werden unter anderem Rechtsgrundlagen und Risikopotenzial, Sicherheit durch kontrollierte Verfahren, rechtskonformes E-Mail-Management und Compliance im Vertriebsprozess. Ein Expertendialog verspricht darüber hinaus spannende Informationen zu Signaturen und Formaten.

Die Veranstaltung findet am Mittwoch, den 10. November, in der IHK Hannover, von 10 bis 16:30 Uhr, statt. (VOI: ra)

VOI: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Corporate Sustainability Reporting Directive

    Die Verbände der privaten und öffentlichen Banken (Bankenverband & VÖB) sowie der Versicherungswirtschaft (GDV) haben mit Unterstützung von realwirtschaftlichen Verbänden, wie dem Verband deutscher Treasurer (VDT), einen gemeinsamen ESG-Datenkatalog für Großunternehmen entwickelt.

  • Vereinheitlichung der Quellensteuerverfahren

    Die Deutsche Kreditwirtschaft betonte beim 5. Steuersymposium in Berlin die Notwendigkeit, das Unternehmenssteuerrecht investitionsfreundlicher zu gestalten und damit die Voraussetzungen für private Investitionen in Digitalisierung und Nachhaltigkeit zu schaffen.

  • Bekämpfung von Korruptionsrisiken

    Der Vorstand der Internationalen Initiative zur Transparenz im Rohstoffsektor (Extractive Industries Transparency Initiative, EITI) hat nach einem umfassenden Bewertungsverfahren die Arbeit der deutschen Multi-Stakeholder-Gruppe für sehr gut befunden.

  • Die USA verbieten Kaspersky-Software

    Der Verkauf von Kaspersky-Software an Unternehmen und Verbraucher in den USA wurde durch eine Entscheidung des US-Handelsministeriums vom 20. Juli 2024 an untersagt. Ab dem 29. September darf Kaspersky auch keine Updates mehr einspielen. Die Antiviren-Software wird dadurch weitgehend nutzlos gegen neu dazukommende Bedrohungen. Ab diesem Zeitpunkt ist auch der Weiterverkauf verboten.

  • Viele Optionen der Datenverarbeitung

    Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sprach sich zur Eröffnung des Frühjahrskongresses des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. für eine frühzeitige Einbindung von Datenschutzbeauftragten und eine Weiterentwicklung von Privacy Enhancing Technologies für den Einsatz auch in kleinen und mittleren Unternehmen aus.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen