Datenschutzthemen im betrieblichen Alltag


Datenschutzrechtliche Fallstricke am Arbeitsplatz ein thematischen Schwerpunkt
"Idacon 2010": 10. Kongress für Datenschützer vom 5. bis 7. Oktober 2010


(09.09.10) - "Die Skandale großer deutscher Unternehmen in den letzten Jahren mit Vorwürfen der Ausspitzelung, Überwachung oder anderer unzulässiger Ausforschungen der Arbeitnehmer haben das Bewusstsein für einen effektiven Datenschutz in unserer Arbeitswelt nachhaltig geschärft", betont der bayerische Staatsminister des Innern, Joachim Herrmann, in seinem Grußwort zur "Idacon 2010", die vom 5. bis 7. Oktober 2010 in Würzburg stattfindet.

Herrmann fordert die grundsätzliche Modernisierung des Datenschutzrechts, um den gewandelten technologischen Bedürfnissen Rechnung zu tragen. Vor allem aber solle das Bundesdatenschutzgesetz um Regelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz ergänzt werden.

In der Tat eröffnen sich gerade am Arbeitsplatz zahlreiche Fragen in datenschutzrechtlicher Hinsicht. Wie viel Überwachung ist erlaubt? Neben den Schwerpunktthemen Auftragsdatenverarbeitung, Social Networks und der Rolle des Datenschutzbeauftragten bilden die datenschutzrechtlichen Fallstricke am Arbeitsplatz einen thematischen Schwerpunkt auf der Idacon 2010, dem diesjährigen Kongress für Datenschutzbeauftragte, den Weka Media unter der bewährten Leitung des Regierungsvizepräsidenten von Mittelfranken, Dr. Eugen Ehmann, veranstaltet.

Zum inzwischen 10. Mal treffen sich Datenschützer aus ganz Deutschland auf dem Weka-Kongress für Datenschutzbeauftragte. Versierte Experten referieren auf dem Branchentreff in Würzburg über die aktuellen Datenschutzthemen im betrieblichen Alltag.

Eine Zwischenbilanz ein Jahr nach der Novelle 2009 hinsichtlich der Rechtsposition des Datenschutzbeauftragten, zieht Marco Biewald, Geschäftsführer der Verdata Datenschutz und klärt, welche Grundkompetenzen dieser besitzen muss, ob er Fachkompetenz auslagern kann und wie tief seine Prüfungspflichten gehen.

Günther Dorn, Leiter des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht, berichtet über die ersten Erfahrungen mit dem neuen § 42 BDSG. Er bespricht die Voraussetzungen der Informationspflicht im Einzelnen, gibt eine Auswahl bisher aufgetretener Fälle und informiert über die Meldepflicht bei Verstößen.

Dr. Eugen Ehmann blickt nach vorne auf den Datenschutz 2011 und gibt einen Fahrplan für den Datenschutzbeauftragten. Dabei geht er auf die Folgen der Neufassung der EG-Datenschutzrichtlinie ein und erklärt Strategien zur Vermeidung von Bußgeldrisiken.

Dr. Robert Selk, Partner der Münchner Rechtsanwaltskanzlei SSH, befasst sich mit der aktuellen Rechtslage und den geplanten Gesetzesänderungen hinsichtlich der Videoüberwachung im Unternehmen sowie deren Auswirkungen auf die Praxis.

Silvia C. Bauer, Rechtsanwältin bei der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft, nimmt sich des Themas Auswertungen des E-Mail-Verkehrs in Unternehmen an und gibt praktische Tipps, wie Compliance sicherzustellen ist.

Torsten Weber, Geschäftsführer der Tibay Technologieberatungsagentur, bespricht schließlich den Arbeitnehmerdatenschutz aus Sicht der Gewerkschaft.

Die Abgrenzung der Auftragsdatenverarbeitung zur Funktionsübertragung sowie die neuesten Entwicklungen im internationalen Kontext erläutert Dr. Sabine Grapentin, Fachanwältin für IT-Recht in der Kanzlei Noerr Stiefenhofer Lutz.

Brandaktuelle Fälle der Auftragsdatenverarbeitung aus Sicht der Aufsichtsbehörde bespricht Günther Sreball, Mitarbeiter der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz in Hessen.

Über wichtige Datenschutz-Rechtsfragen im Zusammenhang mit Web 2.0 und internetbasierten sozialen Netzwerken im Unternehmen referiert Heidi Schuster, Referentin für Datenschutz und IT-Sicherheit in der Generalverwaltung der Max-Planck-Gesellschaft.

Smartphones, Google Facebook und die Cloud – wo bleibt der Datenschutz? Mit dieser Fragestellung befasst sich Rechtsanwalt Dr Ivo Geis.

Rechtsanwältin Vilma Niclas erläutert schließlich die Rechtslage beim Ausfiltern und Ändern von Nachrichten und Inhalten in Social Networks und Online-Diensten.

Am dritten Kongresstag können die Teilnehmer in Intensivseminaren ihre Kenntnisse vertiefen und erhalten weitere Hilfestellungen für die praxisnahe Umsetzung. Dabei haben sie die Wahl aus folgenden vier Themen:

>> Der betriebliche Datenschutzbeauftragte als Berater – Self-Management und Umsetzung von Datenschutzanforderungen
>> Workshop – Datenschutz Best of Best Practice
>> IT-Sicherheitstag – aktuelle Trends der IT-(Un-)Sicherheit
>> Datenschutz im medizinischen Bereich
(Weka Media: ra)

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