SEPA-Beschwerdestelle hat Arbeit aufgenommen


Wettbewerbszentrale geht gegen IBAN-Diskriminierung im Bereich der Versicherungsbranche vor
In fünf Fällen gaben die Versicherungen bereits strafbewehrte Unterlassungserklärungen ab



Die von der Wettbewerbszentrale eingerichtete SEPA-Beschwerdestelle hat ihre Arbeit aufgenommen. Dort haben Unternehmer und Verbraucher die Möglichkeit, Fälle von SEPA-Diskriminierung direkt an die Wettbewerbszentrale zu melden. Seit der Einrichtung der Beschwerdestelle Ende Mai 2017 hat die Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft für fairen Wettbewerb Eingaben gegen Banken, Versicherungen und Verlage erhalten. Sie hat entsprechende Verstöße bestandet, die bereits durch Abgabe von strafbewehrten Unterlassungserklärungen ausgeräumt wurden.

Überprüfung im Bereich Versicherungen
Im Bereich der Versicherungsunternehmen leitete die Wettbewerbszentrale auf Grund der eingegangenen Beschwerden eine weitergehende Überprüfung ein: Bei 30 insoweit kontrollierten Versicherungen stellte sie in neun Fällen fest, dass die Vorgaben der europäischen SEPA-Verordnung nicht eingehalten wurden. In fünf Fällen gaben die Versicherungen bereits strafbewehrte Unterlassungserklärungen ab. In allen anderen Fällen wurde deren Abgabe bereits angekündigt.

"Das schnelle und effektive Vorgehen der Wettbewerbszentrale in enger Zusammenarbeit mit der Bundesbank und der BaFin zeigt, dass das privatrechtliche System der Selbstkontrolle auf Basis der bestehenden Regelungen gut funktioniert", kommentiert Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke, bei der Wettbewerbszentrale zuständig für den Bereich des Finanzmarktes, diese Entwicklung. "Die Wirtschaftsunternehmen und ihre Verbände sind in der Lage, ohne neue Rechtsregeln und Behörden derartige Probleme schnell und unbürokratisch zu lösen.", erklärt Breun-Goerke weiter.

Die europäische SEPA-Verordnung
Nach der europäischen SEPA-Verordnung müssen alle Zahlungsempfänger (Unternehmen, Körperschaften des öffentlichen Rechts u.a.), die Lastschriften zum Einzug von Forderungen anbieten und verwenden, ihren Kunden ermöglichen, den Einzug aus allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie den Teilnehmern des SEPA Raumes durchführen zu lassen.

Die Wettbewerbszentrale hatte nach Erhalt erster Beschwerden auf ihrer Internetseite eine SEPA-Beschwerdestelle eingerichtet. Diese bietet Unternehmern und Verbrauchern die Möglichkeit, sich über Fälle von SEPA-Diskriminierungen direkt bei der Wettbewerbszentrale zu beschweren. (Wettbewerbszentrale: ra)

eingetragen: 29.06.17
Home & Newsletterlauf: 26.07.17

Wettbewerbszentrale: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • VeR als Taktgeber und Brückenbauer

    Mit mehr als 350 Fachteilnehmenden aus Wirtschaft, Verwaltung, Softwareentwicklung und Politik hat der E-Rechnungs-Gipfel 2025 in Berlin erneut seine Rolle als Leitkongress der deutschen E-Invoicing-Branche unter Beweis gestellt. Im Mittelpunkt der dreitägigen Veranstaltung standen die ersten Erfahrungen mit der verpflichtenden E-Rechnung im B2B-Bereich, der aktuelle Stand der nationalen und europäischen Regulierung sowie der digitale Lückenschluss von der Bestellung bis zur Bezahlung.

  • Falsches Verständnis von Digitalisierung

    Hunderte Menschen aus ganz Deutschland haben auf einen Aufruf von Digitalcourage reagiert und Informationen über die Verkaufsbedingungen des Deutschlandtickets in ihrer Region eingesendet. Daraus hat Digitalcourage jetzt eine Übersicht erstellt, die zeigt, bei welchen Verkehrsunternehmen das Deutschlandticket möglichst datenschutzfreundlich und ohne App-Zwang erhältlich ist.

  • Lieferkettendaten bereitstellen

    Das auf Lieferkettentransparenz und Nachhaltigkeit spezialisierte Technologieunternehmen Sedex ist ab sofort offizieller Software- und Tool-Partner der Global Reporting Initiative (GRI). Die Auszeichnung bestätigt, dass die Lösungen und Datenmodelle von Sedex Lieferkettendaten bereitstellen, die nach dem international anerkannten GRI-Standards ausgerichtet sind - dem weltweit führenden Rahmenwerk für Nachhaltigkeitsberichterstattung.

  • Aufsichtsbehördliches Trauerspiel

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) begrüßt den Beschluss der Datenschutzkonferenz (DSK) vom 16.06.2025, in dem diese Position bezieht zu der weit verbreiteten Praxis, dass sich über Terminvereinbarungen mit Heilberufen deren Dienstleister illegal hochsensible Gesundheitsdaten beschaffen.

  • Grundrechte-Check in der Gesetzgebung

    Am Montag, den 08. September 2025, findet in Kiel die Datenschutz-Sommerakademie zum Thema "Im Alarmmodus: Sicherheit und Datenschutz?" statt. Expertinnen und Experten aus dem Bundesgebiet werden die aktuellen Entwicklungen im Datenschutz diskutieren. Aktuell schnu?rt die Politik neue Sicherheitspakete in Bund und Ländern. Es geht darin auch um zusätzliche Befugnisse zur Überwachung, beispielsweise auf Basis von biometrischer Gesichtserkennung oder verbunden mit dem Einsatz von ku?nstlicher Intelligenz. Das Verhältnis zwischen Sicherheit und Freiheit gehört zu den klassischen Grundthemen des Datenschutzes. Das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof zeigen in ihren Entscheidungen immer wieder Grenzen auf, wenn der Eingriff in die Grundrechte und Grundfreiheiten überhandnimmt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen