SEPA-Diskriminierung verhindert


Wettbewerbszentrale unterbindet Verstöße von Energieversorgern gegen die "SEPA-Verordnung"
SEPA-Beschwerdestelle eingerichtet



Die Wettbewerbszentrale hat in 17 Fällen gegenüber öffentlichen und privaten Energieversorgern für Wasser, Gas und Strom Verstöße gegen die SEPA-Verordnung beanstandet. Die betreffenden Anbieter hatten Verbrauchern eine Bezahlung der fälligen Energiekosten per Lastschrift angeboten, allerdings entgegen der europäischen Regelung den Lastschrifteinzug von Konten im EU-Ausland eingeschränkt. Sie stellten für den Lastschrifteinzug Formulare zur Verfügung, die lediglich die Möglichkeit der Angabe einer deutschen Bankverbindung vorsahen.

Die Selbstkontrollinstitution der Deutschen Wirtschaft hatte Anfang Mai 2017 im Bereich der Energie- und Versorgungswirtschaft in 50 Fällen angebotene Zahlungsmodalitäten im Hinblick auf die Einhaltung der SEPA-Verordnung geprüft. In diese nicht repräsentative Beobachtung wurden öffentliche und private Anbieter verschiedenster Größenordnungen sowie aus unterschiedlichen Regionen einbezogen.

Hintergrund dieser Maßnahme der Wettbewerbszentrale war die bereits im April 2017 im Bereich des Onlinehandels aufgrund von Beschwerden eingeleitete Überprüfung der Akzeptanz von Lastschriftzahlungen von ausländischen Konten.

(vgl. Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale vom 25.04.2017). Einem späteren Pressebericht zur Folge hat das Europäische Verbraucherzentrum über eine Reihe von SEPA-Beschwerden u. a. im Bereich von Energieversorgern berichtet. Gleichzeitig wurde – von anderer Seite - eine "behördliche Überwachung" in Bezug auf die Einhaltung der betreffenden Vorschrift gefordert. Daraufhin hat die Wettbewerbszentrale eine weitere Überprüfung zur Anwendung der SEPA-Regelung im Energieversorgerbereich durchgeführt.

Unternehmen verpflichten sich nach Beanstandungen außergerichtlich zur Unterlassung
In 13 bereits abgeschlossenen Fällen gaben die Unternehmen außergerichtlich strafbewehrte Unterlassungserklärungen ab und verpflichteten sich – teilweise unter Einräumung von Umstellungsfristen – in Zukunft beim Angebot des Bezugs von Energie den Einzug von Forderungen per Lastschrift aus allen dem SEPA-Raum angeschlossenen Staaten der Europäischen Union zuzulassen.

"Das schnelle und effiziente Vorgehen der Wettbewerbszentrale ist ein Beleg dafür, dass es einer zusätzlichen ‚behördlichen Überwachung‘ nicht bedarf.", kommentiert Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale und zuständig für den Bereich Finanzmarkt, das Ergebnis des Vorgehens der Wettbewerbszentrale. "Mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb können sowohl für Unternehmer als auch für Verbraucher derartige Praktiken effektiv und wirksam unterbunden werden. Die entsprechend klagebefugten Organisationen müssen von diesem Instrumentarium nur Gebrauch machen.", so Breun-Goerke weiter.

SEPA-Beschwerdestelle bei der Wettbewerbszentrale
Die Wettbewerbszentrale hat auf ihrer Internetseite eine SEPA-Beschwerdestelle eingerichtet. Diese bietet Unternehmern und Verbrauchern die Möglichkeit, sich über Fälle von SEPA-Diskriminierungen direkt bei der Wettbewerbszentrale zu beschweren. (Wettbewerbszentrale: ra)

eingetragen: 28.06.17
Home & Newsletterlauf: 13.07.17

Wettbewerbszentrale: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Einhaltung von Compliance-Anforderungen

    Finanzunternehmen stehen vor neuen Herausforderungen: Strenge Regulatorik wie die EU-Verordnung DORA (Digital Operational Resilience Act) setzt hohe Standards, um die IT-Sicherheit zu stärken. Doch wie lassen sich diese Anforderungen effizient umsetzen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit steigern? Das EU-Forschungsprojekt "EMERALD" liefert Antworten.

  • KI-basierte Data- und Analytics-Dienste

    Creditreform vertieft ihre strategische Partnerschaft mit Experian. Das globale Data-, Analytics- und Technologieunternehmen übernimmt im Zuge einer Kooperationsvereinbarung mit Creditreform deren Unternehmenstochter Boniversum, die insbesondere im deutschlandweiten Konsumentengeschäft etabliert ist. Die Vereinbarung umfasst außerdem eine Technologie- und Datenallianz sowie eine Vertriebspartnerschaft.

  • Wie Unternehmen Revenera nutzen können

    Revenera, Anbieterin von Plattformen zur Software-Monetarisierung, Open-Source-Compliance und Installation, hat die Ergebnisse der Studie "The Total Economic Impact (TEI) for Revenera" bekannt gegeben. Die Studie wurde von Forrester Consulting durchgeführt und zeigt, wie Kunden von Revenera von neuen Software-Monetarisierungsmodellen, effektivem Berechtigungsmanagement, verbesserter Compliance und einer beschleunigten Markteinführung profitieren.

  • Compliance-Vorgaben erfüllen

    Scrive, Anbieterin von Lösungen für elektronische Signaturen und eIDs, erweitert ihre Präsenz und ihr Angebot für Kunden im deutschen Markt. Das Unternehmen hat Anfang 2025 ein Büro in Berlin in der Nähe des Ostbahnhofs eröffnet, um die Expansion in einen der für Scrive wichtigsten Wachstumsmärkte voranzutreiben. Außerdem bietet Scrive ein ausschließlich in Europa gehostetes Service-Portfolio, das insbesondere für Kunden mit hohen regulatorischen und Compliance-Anforderungen geeignet ist.

  • Weltweit wird e-Invoicing zunehmend eingesetzt

    Vertex gab die Erweiterung ihres Chief Strategy Office (CSO) bekannt: Christopher Hall und Kathya Capote Peimbert haben umfangreiche Erfahrung in den Bereichen e-Invoicing, globale Steuer-Compliance und ERP-Integration. Mit der Erweiterung des CSO untermauern sie das kontinuierliche Engagement von Vertex für Innovation und Exzellenz, um Unternehmen bei der Bewältigung der immer komplexer werdenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu unterstützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen