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Maschinenrichtlinie und Technische Dokumentation


Neue EU-Maschinenrichtlinie stellt neue Anforderungen an die Dokumentation
Der neuen EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG mit einem professionelles Redaktionssystem gerecht werden


(15.09.09) - Die EU verschärft die Sicherheitsanforderungen für Maschinen. Die neue Maschinenrichtlinie setzt die Maschinenbauer mit neuen Anforderungen an die Dokumentation unter immensen Druck. Die Zeit drängt, Stichtag ist der 29.12.2009, und viele betroffene Unternehmen quält noch immer die Frage der Umsetzung.

Die Noxum GmbH, Spezialistin für Content Management und Redaktionssysteme, will Maschinenbauunternehmen zur Erfüllung der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/42/EG in der Technischen Dokumentation mit "Smart Techdoc Solution" eine entsprechende Lösung anbieten. Unternehmen können dieses Redaktionssystem mit einem komfortablen Standard binnen kürzester Zeit zu monatlichen Kosten nutzen. Denn Noxum bietet in einer virtualisierten Umgebung als sogenanntes Betreibermodel an.

Neue EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG am 29.12.2009 in Kraft
Die neue EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG gilt für Maschinen, die ab dem 29.12.2009 ausgeliefert werden. Die Unternehmen im Bereich Maschinen- und Anlagenbau sind gefordert ab diesem Zeitpunkt die neue Maschinenrichtlinie verbindlich anzuwenden. Es gibt keine Übergangsfrist. Was nicht den neuen Richtlinien entspricht, darf nach dem Stichtag nicht mehr ausgeliefert werden.

Zusätzliche Anforderungen an die Dokumentation
Es gibt zusätzliche Richtlinien hinsichtlich Produktsicherheit. Zu den technischen Unterlagen gehört künftig neben der Betriebsanleitung auch eine Risikobeurteilung, die für alle Lebensphasen des Produkts vom Aufbau über Betrieb und Wartung bis zur Entsorgung erstellt werden muss.

Weitere gravierende Neuerung: Unvollständige Maschinen sind im Anwendungsbereich mit aufgenommen. Bisher genügte die "Herstellererklärung", die besagte was fehlt. Künftig muss der Hersteller u.a. Risiken beurteilen, Montagevorgaben ermitteln und eine Montageanleitung anfertigen.

Fazit
Maschinenhersteller sind gut beraten ihre Zulieferer auf die Erfüllung der Anforderungen der neuen EU-Maschinenrichtlinie einzuschwören. Nach dem Stichtag müssen auch eingebaute Zulieferteile der neuen Richtlinie genügen also auch die Zulieferdokumentationen der zugekauften und eingebauten Maschinenteile.

Außerdem wird die Betriebsanleitung der Maschine künftig in Originalsprache und zusätzlich in sämtlichen Amtssprachen des Empfängerlandes mitgegeben. Dies bedeutet im Einzelfall einen enormen Anstieg der Aufwände für die Übersetzung.

"Smart Techdoc Solution"
Technische Redaktionen können zuversichtlich an die Umsetzung der Maschinenrichtlinie herangehen: Noxum unterstützt sie mit einem professionellen Redaktionssystem. Es entstehen keine Kosten durch Hardware- und Software-Beschaffung und deren Maintenance. Mit der Smart Techdoc Solution sind die Unternehmen für die gestiegenen Anforderungen an Übersetzungen gerüstet: Übersetzungsprozesse können auch durch eine optimale Anbindung von Translation Memory-Systeme effektiv abgewickelt werden. (Noxum: ra)

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