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Verschlüsselung im Energie-Sektor


Grundlage für den Austausch der Daten zwischen Energieversorgern: Energieversorger werden ihre Daten verschlüsseln müssen
Um die Vorgaben der Bundesnetzagentur erfüllen zu können, steht beim Datenaustausch auch das Thema der Sicherheit der übermittelten Daten im Vordergrund


(26.06.07) - Am 1. August 2007 fällt der Startschuss für den flächendeckenden elektronischen Datenaustausch im Strommarkt. Dabei geht es vor allem um die "Unterstützung aller Prozesse und der Marktkommunikation vom Austausch der Verbrauchsdaten über den Lieferantenwechsel bis hin zur Übermittlung der Rechnungsdaten" wie sie in den Vorgaben der Bundesnetzagentur für die "Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität" (GPKE) festgelegt wurden.

Um die Vorgaben der Bundesnetzagentur erfüllen zu können, steht beim Datenaustausch zwischen den Anbietern über ein gemeinsam unterstütztes Format (EDIFACT) auch das Thema der Sicherheit der übermittelten Daten, sprich der Verschlüsselung, im Vordergrund. Denn bereits seit knapp zehn Jahren verpflichtet das "Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich" (KonTraG) börsennotierte Unternehmen und größere GmbHs, den Schutz vertraulicher Informationen sicherzustellen. Im Bereich der IT-Sicherheit entstehen hieraus Forderungen nach einem Schutz der internen Daten vor Manipulation und missbräuchlicher Nutzung.

Als mögliche Grundlage für den Austausch der Daten zwischen Energieversorgern kann die Verschlüsselungslösung von PGP dienen. Sie weist eine eine einheitliche Managementkonsole zur zentralisierten Richtlinienverwaltung auf.

Die Plattform bietet standardisierte Schnittstellen für externe Entwickler sowie verschiedene Verschlüsselungsebenen für global agierende Unternehmen und umfassende Dienste für die Richtlinienumsetzung, Schlüsselverwaltung, Wiederherstellung und Berichterstellung. Die Plattform integriert außerdem Unternehmenslösungen von Drittanbietern.

Dazu zählen Verzeichnisdienste und Public Key-Infrastrukturen, Spam- und Content-Filter sowie Compliance-Lösungen für Daten, die die Unternehmensgrenzen verlassen.

Weiterführende Links:

Beschluss zur Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität

Bundesnetzagentur "Darstellung der Geschäftsprozesse zur Anbahnung und Abwicklung der Netznutzung bei der Belieferung von Kunden mit Elektrizität"
(Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität, GPKE) Entwurf vom 17.2.2006

Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmen (KonTraG)
(das KonTraG erweitert vor allem Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und des Aktiengesetzes).
(PGP: ra)


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