Das Hinweisgeberschutzgesetz


Whistleblowing als Teil der Compliance-Kultur
Das Hinweisgeberschutzgesetz: Anmerkungen zum Gesetz und seiner Anwendung aus Governance-Sicht




Prof. Dr. Peter Fissenewert

Der Bundestag hat am 29.9.2022 erstmals über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen beraten. Am 19.10.2022 erfolgte eine öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung will Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern im beruflichen Umfeld künftig umfassender schützen. Für die Meldung von Verstößen im Unternehmen oder in einer Behörde sollen Meldestellen eingerichtet werden. Zudem sollen Hinweisgebende vor beruflichen Repressalien geschützt werden.

Nach dem Gesetzentwurf müssen grundsätzlich alle Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden eine interne Meldestelle einrichten, Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern können dabei Meldestellen gemeinsam aufbauen. Neben den internen Meldestellen sollen auch externe Meldestellen eingerichtet werden. Die hinweisgebende Person soll laut Entwurf wählen können, ob sie sich an eine interne oder eine externe Meldestelle wendet.

Das Gesetz ist längst überfällig – zum einen, weil die Europäische Richtlinie durch den deutschen Gesetzgeber bereits bis zum 17.12.2021 hätte umgesetzt werden müssen, zum anderen, um rechtliche Unsicherheiten zu beseitigen, etwa wann Hinweisgebende sich an Ermittlungsbehörden oder die Öffentlichkeit wenden dürfen und ob dies mit einer Kündigung „bestraft“ werden darf. Der Schutz durch das Gesetz soll jedoch nur bei Hinweisen auf Verstöße gegen bestimmte Rechtsnormen zur Geltung kommen, während zwar nicht strafwürdiges, aber unethisches Verhalten wie Vernachlässigungen in der Altenpflege nicht erfasst werden.


Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 6, 2022; Seite 254 bis 259) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.


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Im Überblick: ZCG

Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG)

  • ESG-Aspekte in der Unternehmensführung

    Der Umbau der Wirtschaft zu mehr Nachhaltigkeit kommt zwar deutlich voran - wichtiger Treiber sind die Anforderungen der Kapitalmärkte. Es gibt aber auch noch reichlich Nachholbedarf und Hemmnisse, die der raschen Auflösung dieses Nachholbedarfs entgegenstehen.

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  • Herausforderungen interner Untersuchungen

    Interne Untersuchungen sind insbesondere in komplexeren Fällen zeitintensiv und können Wochen oder gar Monate dauern. Diese Dauer steht in einem Spannungsfeld mit der Kündigungserklärungsfrist des § 626 II BGB. Wann ist diese interne Untersuchung beendet? Wann sind zumindest alle relevanten Tatsachen ermittelt, um Personalentscheidungen treffen zu müssen? Und wann beginnt somit die Kündigungserklärungsfrist?

  • Von der Sanktions- zur Anreizkultur

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  • Rechnungslegung und Taxonomie-VO

    Für das Geschäftsjahr 2022 haben europäische Unternehmen erstmals die Vorgaben der Taxonomie-Verordnung vollumfänglich anzuwenden und die Taxonomiekonformität ihrer Wirtschaftsaktivitäten für die bereits vorliegenden Umweltziele zu beurteilen. Obschon dabei ökologische Nachhaltigkeitsaspekte im Vordergrund stehen, ist auch die Einhaltung sozialer Mindeststandards nachzuweisen.

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  • Wirecard und EY

    Die EU hat mit dem achten Sanktionspaket gegen die Russische Föderation neue Sanktionen eingeführt und bestehende Sanktionen verschärft. Das Sanktions- und Embargorecht der EU hat damit an Komplexität und Umfang noch einmal zugenommen. Die Sanktionen haben erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen in Deutschland und der EU. Ein robustes exportkontrollrechtliches Compliance-Management-System ist wichtiger denn je.

  • Beschlussfeststellungskompetenz bei der GmbH

    Im Folgenden werden für die Unternehmensführung bedeutsame Entscheidungen besprochen. Im ersten Fall geht es um Gesellschafterbeschlüsse einer GmbH. Auf welchem Weg und mit welcher Beschlussmehrheit kann die Beschlussfeststellungskompetenz zugewiesen werden? Antworten auf diese Frage liefert das OLG Köln. Viele AGs nutzen die Möglichkeit, Hauptversammlungen virtuell durchzuführen. Um nicht Gefahr zu laufen, dass Beschlüsse später für nichtig erklärt werden, sollten Fehler bei der Einladung und Durchführung einer HV vermieden werden, zeigt eine Entscheidung des LG München I.

  • Das Hinweisgeberschutzgesetz

    Der Bundestag hat am 29.9.2022 erstmals über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen beraten. Am 19.10.2022 erfolgte eine öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung will Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern im beruflichen Umfeld künftig umfassender schützen. Für die Meldung von Verstößen im Unternehmen oder in einer Behörde sollen Meldestellen eingerichtet werden. Zudem sollen Hinweisgebende vor beruflichen Repressalien geschützt werden.

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