Finanzkontrolle in der Krise


Beitrag des Rechnungshofs in außergewöhnlichen Zeiten
Rechtmäßiges Verwaltungshandeln muss immer möglich sein




Von Dr. Walter Wallmann, Andreas Liedtke

Finanzkontrolle und Interne Revision stehen in der Krise – wie beispielsweise der sogenannten Flüchtlingskrise – vor nicht alltäglichen Entscheidungen. Soll in außergewöhnlichen Zeiten begleitend geprüft werden? Oder sollen Prüfungen verschoben werden? Was macht Prüfung in der Krise eigentlich aus? Was sind die Erfolgsfaktoren für eine solche Prüfung? Der Hessische Rechnungshof hat seit der Gründung des Sondersenats Flüchtlingswesen im April 2016 zahlreiche Erfahrungen gesammelt. Diese wurden für die 13. DIIR-Tagung "Interne Revision in Öffentlichen Institutionen" im April 2019 erstmals systematisch aufgearbeitet. Der folgende Beitrag stellt die Ergebnisse vor und fasst sie in Leitsätzen zusammen, welche auch außerhalb des öffentlichen Bereichs von Relevanz sind, da auch Unternehmen Krisen unterworfen sein können.

Das Handeln öffentlicher Einrichtungen in sogenannten Krisenzeiten ist vielfältig und komplex. Zum Verständnis des Betrachtungsgegenstands sind eine thematische Eingrenzung sowie eine Einordnung der Anforderungen an die Beschäftigten notwendig. Verwaltungshandeln folgt auch in der Krise einem gegebenenfalls angepassten Grundmuster. Um das Verwaltungshandeln außerhalb des Regelbetriebs beurteilen zu können, bedarf es Beurteilungsmaßstäben. Diese werden durch die moderne Finanzkontrolle mitgeprägt.


Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 1, 2020, Seite 20 bis 29) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.


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Im Überblick

Zeitschrift Interne Revision (ZIR)

  • Nachhaltigkeitsberichterstattung im Fokus

    In diesem Beitrag geht es um den Prüfungsleitfaden, der entwickelt wurde, um unter Berücksichtigung der themenspezifischen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und der übergreifenden (Cross Cutting) Standards Revisionsabteilungen als Vorlage für ESG-Prüfungen beziehungsweise CSRD-Prüfungen zu dienen. Der Leitfaden wurde auf https://www.diir.de/fachwissen/fachbeitraege/ veröffentlicht und steht allen Interessierten zur Nutzung zur Verfügung. Besonderer Dank gilt der Projektgruppenleiterin Miriam Benecke, die mit der organisatorischen Unterstützung von Athanasios Dakas und 25 aktiven Mitgliedern in regelmäßigen Treffen gemeinsam den ESG-Prüfungsleitfaden entwickelt hat.

  • Idealer Zeitpunkt für eine Prüfung

    Eine nachhaltige Transformation der Gesellschaft bezüglich Dekarbonisierung, Kreislaufwirtschaft, Menschenrechten und anderen ESG-Themen ist eines der zentralen Themen unserer Zeit und für die Unternehmenswelt mit etlichen Risiken und Chancen verknüpft. Sie sollte somit auch im Betrachtungsumfeld der Internen Revision von Unternehmen liegen. Der Beitrag liefert eine Aufstellung von Kategorien, Aspekten und Fragestellungen, die für eine Bewertung von Risiken und einer darauf aufbauenden Priorisierung von Prüfungen im Themengebiet ESG relevant sind.

  • Notwendigkeit einer integrativen Cybersicherheit

    Die Tatsache, dass digitalwirtschaftliche Geschäftsmodelle zunehmend mit Cyberangriffen zu rechnen haben, verlangt nach einer resilienten Abwehr in Form eines wirksamen Internen Kontrollsystems. Da der Beginn der Angriffsvektoren häufig mit dem Social Engineering verknüpft ist, empfiehlt sich eine Härtung/Festigung der organisatorischen Außenschichten, bevor ein Eindringen in die IT-Infrastruktur gelingt.

  • Vermeidung von Abnahmeverpflichtungen

    In diesem Beitrag werden die für die Ermittlung der Planbedarfe für Produktionsmaterial erforderlichen Teilprozesse und Aktivitäten und deren Bedeutung für den Einkauf erläutert. Hierbei werden mögliche Schwachstellen und wesentliche Risiken herausgearbeitet und Prüfungsfragen sowie -ansätze zu deren Vermeidung beziehungsweise Reduzierung dargestellt.

  • Inhalt der weiteren DORA-Checklisten

    In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.

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