Interne Revision und FISG


Das geplante Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG)
Eine kritische Diskussion aus Sicht der Internen Revision



Univ.-Prof. Dr. Patrick Velte, Univ.-Prof. Dr. Marc Eulerich

Die Bundesregierung hat am 16. Dezember 2020 den Regierungsentwurf für ein Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) als Reaktion auf den Wirecard-Skandal veröffentlicht. Zur Stärkung der Qualität der Corporate Governance ist geplant, dass börsennotierte Aktiengesellschaften künftig ein angemessenes und wirksames Internes Kontrollsystem (IKS) und Risikomanagementsystem (RMS) einrichten müssen. Die Autoren sprechen sich in dem vorliegenden Beitrag dafür aus, für diese Unternehmen mit dem FISG explizit auch eine institutionalisierte Interne Revision einzufordern, welche mit Blick auf die Prävention und schnellere Aufdeckung von Topmanagement-Fraud wirkungsvoll unterstützen könnte.

Der Bilanzskandal beim ehemaligen DAX-Konzern Wirecard AG hat neben der Coronakrise die Wirtschaftspresse im Jahr 2020 beherrscht. Nach der Veröffentlichung eines Referentenentwurfs für ein Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) durch das BMF und das BMJV hatte die Bundesregierung noch kurz vor Weihnachten am 16. Dezember 2020 äußerst zeitnah einen Gesetzentwurf veröffentlicht.

Ferner hatten sich in den vergangenen Monaten eine Vielzahl von Vertretern der Unternehmenspraxis, Politik und Forschung zu Wort gemeldet. Die Bundesregierung versucht, das gesamte Corporate-Governance-System von Unternehmen des öffentlichen Interesses (Public Interest Entities = PIEs) mit dem geplanten FISG in den Blick zu nehmen.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 2, 2021, Seite 64 bis 69) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.


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Im Überblick

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    Kunststoffe sind gleichzeitig versatile und essenzielle Materialien für die moderne Wirtschaft und Mittelpunkt einer intensiven Diskussion um Umwelt- und Treibhausgaseffekte. Der von der EU forcierte Ausbau einer Kreislaufwirtschaft stellt einen Lösungsansatz dar, wertschaffende Kunststoffanwendungen bereitzustellen und dabei negative Umweltauswirkungen zu vermeiden.

  • Messen, was oft nicht messbar scheint

    Die Leistung einer Internen Revision zu messen, erscheint schon aufgrund der besonderen Tätigkeit von Revisorinnen und Revisoren schwierig. Hinzu kommt, dass Revisionsaufträge ganz verschiedene Zielrichtungen haben: Von der Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit über das Aufzeigen von Sicherheitslücken, der Effizienzuntersuchung von Prozessen bis hin zur Beschäftigung mit der Wirksamkeit von Managementprozessen kann die Leistung einer Internen Revision aus ganz verschiedenen Wertbeiträgen bestehen. Wie sind diese zu messen?

  • Dem Begriff der Nachhaltigkeit auf der Spur

    Kaum ein Wort wird derzeit so gern und inflationär verwendet wie der Begriff der Nachhaltigkeit. Es scheint das Zauberwort für jeden Lebensbereich zu sein - von der Ernährung über den Tourismus bis zur Wirtschaft, von der Kleidung über die Landwirtschaft bis zu Geldanlagen.

  • Neue Aufgaben für die Interne Revision?

    Nach langer Verzögerung ist im Juli 2023 auch in Deutschland die sogenannte EU-Whistleblower-Richtlinie in Gestalt des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) in nationales Recht umgesetzt worden. Die nach diesem Gesetz behörden- und unternehmensintern einzurichtenden Meldestellen wurden nicht selten in die Zuständigkeit der Internen Revisionen angesiedelt. Diese zusätzliche Aufgabe kann sich zulasten der Jahresprüfkapazität auswirken und mit erheblichem Mehraufwand verbunden sein, zumal auf Meldungen nach dem HinSchG in der Regel interne Prüfungen folgen dürften.

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