LkSG und Ausblick auf kommende EU-Verordnung


Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes im Einkauf – Ein Prüfungsleitfaden (Teil 1)
Die Lieferkette umfasst den eigenen Geschäftsbereich, den unmittelbaren Zulieferer und den mittelbaren Zulieferer



Joanna Dulska, Wolfgang Korkhaus, Dr. Gernot Eckstein, Marc Hirle

Dieser Leitfaden stellt im Hinblick auf die sich konstant entwickelnde Thematik der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette eine Momentaufnahme der Gesetzeslage dar. Er soll dem Revisor helfen, das Grundverständnis für die Inhalte und die Intention des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zu entwickeln, und er bietet einige beispielhafte Prüfungsfragen an, die ergänzend zu den Stichproben gestellt werden können. Diese haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und können, müssen sogar, durch Fragestellungen in spezifischen Branchen ergänzt oder abgewandelt werden. Im ersten Teil geht es um den Anwendungsbereich des LkSG, dessen Begriffe und Hauptprinzipien, Interpretationsspielräume, die gesellschaftliche Einbettung, die Projektevaluierung und die Einrichtung eines Risikomanagementsystems.

Am 1. Januar 2023 trat das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, LkSG) in Kraft. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, mit angemessener Sorgfalt Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte und zur Einhaltung von Umweltstandards zu ergreifen. Die Maßnahmen sollen die gesamte Lieferkette (ohne Kunden) umfassen und nicht nur die interne Zuständigkeit eines Unternehmens (eigener Geschäftsbereich). Verletzungen von Sorgfaltspflichten können zu erheblichen Geldbußen und zum Ausschluss von Vergabe- verfahren der öffentlichen Hand führen.


Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 5, 2024, Seite 203 bis 212) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.


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Im Überblick

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  • DORA: Risikobewusstsein schärfen

    Aufgrund der Wesentlichkeit gehört das IT-Risiko, welches zu den operationellen Risiken gezählt wird, aktuell zu den bedeutsamsten bankaufsichtlichen Risiken. Allein in 2023 ist der deutschen Wirtschaft 206 Milliarden Euro Schaden durch Diebstahl von IT-Ausrüstung und Daten sowie digitale und analoge Industriespionage/Sabotage entstanden. Dies sind die bekannten und gemeldeten Fälle, Experten rechnen inoffiziell mit wesentlich höheren Schäden, da nicht alle Schäden gemeldet werden.

  • Interne Revision einer ESG-Strategie

    Nobelpreisträger Milton Friedman stellte fest, dass die Hauptverantwortung eines Unternehmens darin besteht, Profi t zu generieren. Mit dem Aufkommen des Klimawandels, gesellschaftlichen Störungen und den potenziellen Gefahren bestimmter Produkte hat sich die Rolle der Unternehmen jedoch von rein profitorientierten Entitäten zu sozialen Akteuren entwickelt.

  • Buchbesprechung: IT-Governance

    In den letzten Jahren hat sich der Einsatz von IT verstärkt, und es gibt wohl kaum noch Prozesse in Unternehmen, die sich keiner IT bedienen. Mit der zunehmenden Verbreitung von ChatGPT und künstlicher Intelligenz nimmt der Ausbreitungsgrad eher noch zu. Auch Industrie 4.0 ist in aller Munde, und diese zunehmende Digitalisierung führt zu neuen Anforderungen in Bezug auf das Management der IT.

  • Grundlagen zur Ausbildung in der Internen Revision

    Das Bildungswesen gilt als wichtige Voraussetzung für die Entwicklung von Humankapital und die Ausbildung von Fachkräften. Durch Bildungssysteme werden grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten zum kritischen Denken und technische Fertigkeiten vermittelt, die für die Arbeit in der modernen Berufswelt unerlässlich sind. Investitionen in Bildung, sei es durch akademische Einrichtungen oder Berufsausbildungsprogramme, vermitteln das notwendige Fachwissen, um komplexe Herausforderungen zu bewältigen.

  • Überarbeitung der IFRS Vorschriften erst am Anfang

    Das Thema Goodwill ist für viele Unternehmen von zentraler Bedeutung. Der Geschäfts- oder Firmenwert entsteht dadurch, dass der Käufer bereit ist, einen höheren Kaufpreis für das Unternehmen zu bezahlen als den Zeitwert des Eigenkapitals. Dies liegt beispielsweise an der guten Marktposition, einer großen Anzahl von Stammkunden oder Vorteilen durch Synergieeffekte, die durch den Unternehmenskauf entstehen. Darüber hinaus können ein zukunftsfähiges Geschäftsmodell oder sehr gute Zukunftsaussichten des Unternehmens den Kaufpreis in die Höhe treiben.

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