LkSG und Ausblick auf kommende EU-Verordnung


Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes im Einkauf – Ein Prüfungsleitfaden (Teil 1)
Die Lieferkette umfasst den eigenen Geschäftsbereich, den unmittelbaren Zulieferer und den mittelbaren Zulieferer



Joanna Dulska, Wolfgang Korkhaus, Dr. Gernot Eckstein, Marc Hirle

Dieser Leitfaden stellt im Hinblick auf die sich konstant entwickelnde Thematik der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette eine Momentaufnahme der Gesetzeslage dar. Er soll dem Revisor helfen, das Grundverständnis für die Inhalte und die Intention des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zu entwickeln, und er bietet einige beispielhafte Prüfungsfragen an, die ergänzend zu den Stichproben gestellt werden können. Diese haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und können, müssen sogar, durch Fragestellungen in spezifischen Branchen ergänzt oder abgewandelt werden. Im ersten Teil geht es um den Anwendungsbereich des LkSG, dessen Begriffe und Hauptprinzipien, Interpretationsspielräume, die gesellschaftliche Einbettung, die Projektevaluierung und die Einrichtung eines Risikomanagementsystems.

Am 1. Januar 2023 trat das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, LkSG) in Kraft. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, mit angemessener Sorgfalt Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte und zur Einhaltung von Umweltstandards zu ergreifen. Die Maßnahmen sollen die gesamte Lieferkette (ohne Kunden) umfassen und nicht nur die interne Zuständigkeit eines Unternehmens (eigener Geschäftsbereich). Verletzungen von Sorgfaltspflichten können zu erheblichen Geldbußen und zum Ausschluss von Vergabe- verfahren der öffentlichen Hand führen.


Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 5, 2024, Seite 203 bis 212) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.


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Im Überblick

Zeitschrift Interne Revision (ZIR)

  • ESG im Vertrieb: Ein Prüfungsleitfaden

    Zunehmend wird von den Unternehmen erwartet, dass sie Themen aus Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social, Governance; ESG) in ihre formalen Geschäftsprozesse einbeziehen. Hierbei ist nach der Produktion der Vertrieb einer der emissionsträchtigsten Unternehmensbereiche. Aus diesem Grund sind auch bei einer Prüfung des Vertriebs ESG-Aspekte nicht zu vernachlässigen. Wurden bisher ESG-Aspekte im Vertrieb nicht betrachtet, kann die Interne Revision unterstützen, Risiken und Chancen aufzudecken. Mit diesem Prüfungsleitfaden teilt der DIIR-Arbeitskreis "Revision des Vertriebs" seinen Erfahrungsschatz aus dem Bereich ESG im Vertrieb.

  • KRITIS und die Interne Revision

    Seit Einführung des IT-Sicherheitsgesetzes 2015 sind Betreiber kritischer Infrastrukturen gesetzlich angehalten, die für die kritische Dienstleistung erforderlichen IT-Systeme und IT-Netzwerke gegen Cyberangriffe und IT-Störungen systematisch nach Stand der Technik zu schützen und IT-Sicherheitsvorfälle an die Behörden zu melden. Hiermit einher geht gemäß § 8a BSI-Gesetz (BSIG) auch die Pflicht, die Einhaltung der Vorgaben alle zwei Jahre unabhängig überprüfen zu lassen. Mit drei Praxisbeispielen zur Begleitung dieser Prüfung durch die Interne Revision beschäftigt sich dieser Artikel.

  • Rahmenwerk des IIA

    Im IPPF-Evolution-Projekt des Institute of Internal Auditors (IIA) wurden während der Jahre 2021 bis 2023 die neuen Global Internal Audit Standards entwickelt. Im Zuge des Projekts hat sich das IIA auch einen Rahmen gegeben, der sicherstellt, dass die Standards unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses entwickelt werden. Es ist wichtig, dass die Standards nicht nur die Erwartungen des Berufsstandes der Internen Revision selbst wiedergeben, sondern dass sie auch mit den Erwartungen anderer und verwandter Professionen, von Aufsichtsbehörden, Regierungsorganisationen, multinationalen Organisationen und der Öffentlichkeit insgesamt übereinstimmen.

  • Keine Verpflichtungen für Angreifende

    Die Kenntnis rund um das Thema Social Engineering erfordert in einem nächsten Schritt ein Wissen bezüglich der konkreten Bedrohungstaktiken und -techniken. Eine ausführliche Darstellung bietet das MITRE- Att@ck-Modell, wobei aus der Gesamtsystematik nur die Angriffsvektoren verwendet werden, die zum Social Engineering passen. Insbesondere sind hier die ersten vier Phasen angesprochen.

  • DORA-Basispapier

    In den ersten drei Teilen dieses Beitrags haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung, die speziellen technischen Standards sowie Details zu den Inhalten des Kapitels II (IKT-Risikomanagement), des Kapitels III (Behandlung, Klassifizierung und Berichterstattung IKT-bezogener Vorfälle) und des Kapitels IV (Testen der digitalen operationalen Resilienz) vorgestellt. In diesem Artikel wird nun das letzte Kapitel (Management des IKT-Drittparteienrisikos) näher beleuchtet.

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