Anforderungen an Geldwäschebekämpfung
Automatisierung und Digitalisierung in der Geldwäschebekämpfung
Der Einsatz von Perpetual KYC-Prozessen als Antwort auf steigende Anforderungen im Kampf gegen Geldwäsche
Dr. Camillo Werdich
Der technologisch gestützte Perpetual Know-Your-Customer-Prozess (P-KYC) schafft Entlastung für Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz, die steigenden Anforderungen und strengeren Kontrollen ausgesetzt sind. Mehr Automatisierung und der Einsatz moderner Technologien versetzt Compliance-Verantwortliche in die Lage, Risiken proaktiv und kontinuierlich zu managen. P-KYC ist ein hervorragendes Beispiel, um die nahezu vollständige Automatisierung in der Praxis zu verdeutlichen.
Das globale Volumen von gewaschenem Geld ist schwer einzuschätzen, liegt aber im Jahr 2022 etwa zwischen 800 Milliarden und einer Billion US-Dollar oder zwischen ein und zwei Billionen US-Dollar. In Deutschland gehen Experten davon aus, dass jährlich bis zu 100 Milliarden Euro gewaschen werden. Das Problem ist längst erkannt. Seit der Verabschiedung des Geldwäschegesetzes (GWG) 1993 sind Banken, Versicherungen, Treuhänder, Makler, Anwälte, Edelmetallhändler und Steuerberater zur Geldwäscheprävention verpflichtet. Seither wurde der Anforderungskatalog zur Geldwäschebekämpfung nach und nach verschärft sowie härtere Sanktionen eingeführt.
Während es zu Beginn kaum Strafen für die Nichtbeachtung der Gesetzgebung gab, spricht man heute von 80 Bußgeldtatbeständen. Bis zum Jahr 2017 haben sich die Paragrafen des GWG verdreifacht – was sicherlich auch auf das schlechte Abschneiden Deutschlands bei der Prüfung durch die FATF (Financial Action Task Force on Money Laundering) im Jahr 2011 zurückzuführen ist.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 5, 2023, Seite 355 bis 358) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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Im Überblick: ZRFC
Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC)
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Umfassende Bilanzanalyse
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Implikationen für die Compliance
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