Das Stigma von Hinweisgebenden beseitigen
Kommunikation zu Hinweisgebersystemen - Vergemeinschaftung der Verantwortung
Kommunikation als Schlüssel eines optimierten CMS
Von Tahra Fahmi, Mira Arnoul
Es ist prognostizierbar, dass mit Inkrafttreten des sogenannten Wirecard-Gesetzes, des Lieferkettengesetzes und dem Ablauf der Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (WBRL) die Anforderungen an ein effektives Compliance-Management-System steigen. Jedes mittlere, Groß- oder börsennotierte Unternehmen wird sich langfristig darauf einstellen, dass wirtschaftskriminelle Taten häufiger sanktioniert werden und Auswirkungen der eigenen Wertschöpfungskette auf Menschenrechte, Umweltbelange und Diversität eine neue Relevanz erfahren. Der vorliegende Beitrag zeigt auf, wie unternehmensinterne Kommunikation zum Hinweisgebersystem bestmöglich zur Risikoerkennung und -begrenzung eingesetzt werden kann.
Ob in der laufenden Legislaturperiode oder zu Beginn der nächsten hierzulande ein ausgeglichener Hinweisgeberschutz beschlossen wird, kann dahingestellt bleiben. Die drohende 1:1-Umsetzung, die sich auf Mindestvorgaben der WBRL beschränkt, birgt nicht zuletzt kommunikative Herausforderungen.
Zeitgleich mit der Angleichung des gesetzlichen Schutzes für interne und externe Hinweisgebende wächst die Chance, mithilfe interner Meldungen Risikomanagement und Compliance-Management-Systeme (CMS) zu optimieren. Bei der Anpassung des CMS ist der künftige Wettbewerb mit externen Alternativen zu berücksichtigen. Es ist davon auszugehen, dass die meisten potenziellen Hinweisgebenden Unternehmensangehörige sind. Daher beschränkt sich der Beitrag auf unternehmensinterne Kommunikation.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 4, 2021, Seite 155 bis 160) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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