Digitalisierung 4.0 und ihre Compliance-Risiken


Effekte des Europäischen Wettbewerbsrechts auf Unternehmen in Liechtenstein
Es liegt am Compliance-Management, Rechtsfelder im mWandel optimal zu navigieren



Dr. Dr. Fabian Teichmann, Katharina Kuhn

Effizientes Wettbewerbsrecht ist ein zentrales Steuerungselement für ein fruchtbares Wirtschaftswachstum. Nicht zuletzt ist das Europäische Wettbewerbsrecht das Herzstück der Europäischen Union und auch für EWR-Nationen wie Liechtenstein ein fundamentales Element ihrer ökonomischen Stabilität. Neue Innovationen und Erscheinungsformen im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz, Big Data und der stark an Bedeutung zunehmenden Blockchain-Technologie beziehungsweise der Token-Ökonomie und ihren Dienstleistenden gilt es, im Wettbewerbsgefüge zu honorieren. Auch ihre wettbewerbsrechtlichen Implikationen sind zu beleuchten. Im Nachfolgenden werden daher das Wettbewerbsrecht für international agierende Unternehmen praxisnah analysiert, mögliche Compliance-Risiken aufgezeigt und Aufschlüsselungen zu den modernen Anwendungsproblemen der Dienstleistungen im Kontext der Digitalisierung 4.0 gegeben.

Wenn man Liechtenstein im Fokus des Wettbewerbsrechts betrachtet und Antworten auf typische Kerndisziplinen (Kartellverbote, Missbrauchsaufsicht, Zusammenschlusskontrolle) sucht, stellt man zunächst die Abstinenz umfassender nationaler Regularien fest. Zwar besteht national ein Gesetz des liechtensteinischen unlauteren Wettbewerbs vom 22. Oktober 1992, jedoch fehlt eine eigene Fusionskontrolle. Der unlautere Wettbewerb gestaltet sich aufgrund der EWR-Zugehörigkeit Liechtensteins gemäß Art. 53–60 EWRVertrag, Anhang XIV und Protokolle 21–24 des EWR-Vertrags maßgeblich nach den EU-Standards.

Sowohl direkte Vertragspflichten als auch die Befolgung der Rechtsprechung infolge des Kohärenzgebotes leiten sich ab. Gemeinhin befindet sich der Regelungsgegenstand des Wettbewerbs im Vertrag der Arbeitsweise über die Europäische Union gemäß Art. 101 und 102 AEUV (Kartell- und Missbrauchsverbot) sowie in der Fusionskontrollverordnung EG Nr. 139/2004 vom 20. Januar 2004.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 1, 2022, Seite 27 bis 33) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZRFC lesen.


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Im Überblick: ZRFC

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  • Für Compliance eine schwierige Situation

    Mit der Gründung einer ausländischen Betriebsstätte sind umfangreiche rechtliche und organisatorische Anforderungen verknüpft. Deshalb erfolgt eine bewusste Begründung erst bei einer dauerhaft angelegten Geschäftstätigkeit im jeweiligen Land.

  • Generative KI als Chance

    Für die kommenden Monate erwarten deutsche Finanzvorstände keine Erholung der Geschäftsaussichten und zeigen sich deutlich pessimistischer als noch im Frühjahr, so der neue CFO Survey Herbst 2023 von Deloitte.

  • Cyberrisiken und Versicherungen

    "Der Schutz der Gesellschaft vor einem noch nie dagewesenen Cyberangriff wird mehr erfordern als eine Versicherung", so wird es im Bericht der Geneva Association formuliert. Wachsende geopolitische Spannungen und der Einsatz digitaler Technologien verstärken die Cyberrisiken, wobei die Cyberangriffe im Jahr 2022 im Vergleich zu 2021 weltweit um 38 Prozent zugenommen haben.

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    Die Datenschutz-Grundverordnung1 (DS-GVO) sieht Datenschutz als Compliance-Management- System. Blickt man auf die Struktur der Verordnung, so enthält diese alle wesentlichen Elemente eines solchen. Da darf auch eine Zertifizierung eines Datenschutz-Compliance-Systems nicht fehlen. Art. 42 DSGVO befasst sich mit der Zertifizierung und Art. 43 DSGVO mit der Zulassung von Zertifizierern.

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    Vorurteile und Compliance? Das passt scheinbar nicht zusammen. Aufgrund der Bezüge zur Rechtswissenschaft ist Justitias Bild stets präsent. Ihre drei Attribute Augenbinde, Waage und Richtschwert verdeutlichen, dass das Recht ohne Ansehen der Person (Augenbinde), nach sorgfältiger Abwägung der Sachlage (Waage) gefällt und mit der nötigen Härte (Richtschwert) durchgesetzt wird.

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    Durch die kürzlich verabschiedete EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) legt die Europäische Union den Fokus auf transparente Lieferketten, Umweltschutz, Menschenrechtsachtung und Nachhaltigkeit.

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    Nicht zuletzt aufgrund der immensen Fehlalarmraten des regelbasierten Ansatzes, erscheint KI-basiertes Transaktionsmonitoring eine sinnvolle Alternative im Rahmen der Geldwäsche-Compliance.

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