Digitalisierung 4.0 und ihre Compliance-Risiken
Effekte des Europäischen Wettbewerbsrechts auf Unternehmen in Liechtenstein
Es liegt am Compliance-Management, Rechtsfelder im mWandel optimal zu navigieren
Dr. Dr. Fabian Teichmann, Katharina Kuhn
Effizientes Wettbewerbsrecht ist ein zentrales Steuerungselement für ein fruchtbares Wirtschaftswachstum. Nicht zuletzt ist das Europäische Wettbewerbsrecht das Herzstück der Europäischen Union und auch für EWR-Nationen wie Liechtenstein ein fundamentales Element ihrer ökonomischen Stabilität. Neue Innovationen und Erscheinungsformen im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz, Big Data und der stark an Bedeutung zunehmenden Blockchain-Technologie beziehungsweise der Token-Ökonomie und ihren Dienstleistenden gilt es, im Wettbewerbsgefüge zu honorieren. Auch ihre wettbewerbsrechtlichen Implikationen sind zu beleuchten. Im Nachfolgenden werden daher das Wettbewerbsrecht für international agierende Unternehmen praxisnah analysiert, mögliche Compliance-Risiken aufgezeigt und Aufschlüsselungen zu den modernen Anwendungsproblemen der Dienstleistungen im Kontext der Digitalisierung 4.0 gegeben.
Wenn man Liechtenstein im Fokus des Wettbewerbsrechts betrachtet und Antworten auf typische Kerndisziplinen (Kartellverbote, Missbrauchsaufsicht, Zusammenschlusskontrolle) sucht, stellt man zunächst die Abstinenz umfassender nationaler Regularien fest. Zwar besteht national ein Gesetz des liechtensteinischen unlauteren Wettbewerbs vom 22. Oktober 1992, jedoch fehlt eine eigene Fusionskontrolle. Der unlautere Wettbewerb gestaltet sich aufgrund der EWR-Zugehörigkeit Liechtensteins gemäß Art. 53–60 EWRVertrag, Anhang XIV und Protokolle 21–24 des EWR-Vertrags maßgeblich nach den EU-Standards.
Sowohl direkte Vertragspflichten als auch die Befolgung der Rechtsprechung infolge des Kohärenzgebotes leiten sich ab. Gemeinhin befindet sich der Regelungsgegenstand des Wettbewerbs im Vertrag der Arbeitsweise über die Europäische Union gemäß Art. 101 und 102 AEUV (Kartell- und Missbrauchsverbot) sowie in der Fusionskontrollverordnung EG Nr. 139/2004 vom 20. Januar 2004.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 1, 2022, Seite 27 bis 33) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZRFC lesen.
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