Disziplinarmaßnahmen & repressiver Compliance


Compliance und Sanktion - Ein Denkmodell für mehr Gnade vor Recht?
Gnade vor Recht ist im Rahmen repressiver Compliance als Denkanstoß und nicht etwa als Patentlösung zu begreifen




Dr. Sven Raak-Stilb

Unter Compliance wird die Gesamtheit organisatorischer Maßnahmen verstanden, die auf ein Handeln in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht hinwirken. Compliance ist mit anderen Worten nicht der Zielzustand kompromissloser Rechtstreue, sondern die vernünftigerweise anzulegenden Anstrengungen eines Unternehmens, sich diesem Zustand gewissenhaft anzunähern. Mit der Legalitätskontrollpflicht – als Ausfluss der organschaftlichen Sorgfaltspflicht – erstreckt sich der Pflichtenkreis des Leitungsorgans zur Einhaltung des einschlägigen Rechts auf sämtliche Unternehmensangehörige.

Der Beitrag beleuchtet, wie sich Gnade vor Recht, im Sinne eines Absehens von arbeitsrechtlich zulässigen Disziplinarmaßnahmen, in die repressive Compliance einfügen lässt. Einleitend wird die Pflichtenstellung des Leitungsorgans zur Ahndung von Compliance-Verstößen dargestellt, die zum vermeintlichen Vorteil eines Unternehmens begangen werden (Entlastungskriminalität).
Im Weiteren befasst sich der Beitrag kritisch mit der verbreiteten Ansicht, nach der im Betrieb verhängte Sanktionen eine generalpräventive Abschreckungswirkung auf mögliche Nachahmer haben. Das daraus abgeleitete Denkmodell Gnade vor Recht, das nicht zu einer regelhaften – jedoch zu einer situativ zweckmäßigen – Milde zugunsten der Compliance aufruft, stützt sich in Teilen auf die Theorie der kriminellen Verbandsattitüde.


Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 5, 2022, Seite 199 bis 206) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) - Prävention und Aufdeckung in der Compliance-Organisation

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Im Überblick: ZRFC

Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC)

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