Konzernverantwortung und Konzernhaftung
Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft
Im Ordnungswidrigkeiten- und Kartellrecht wird das Rechtsträgerprinzip teilweise durchbrochen
Dr. K. von Busekist, Dr. Bernd Federmann, Dr. Nadja Müller
Der unlängst veröffentlichte Regierungsentwurf des VerSanG weicht an mehreren Stellen vom Rechtsträgerprinzip ab und ermöglicht einen Konzerndurchgriff, der für Unternehmen erhebliche Haftungsrisiken mit sich bringt. Die Aus- und Umgestaltung der Unternehmensstruktur und der Compliance-Organisation wird künftig damit verstärkt auch eine Frage des Risikomanagements werden. Unternehmen sollten die verbleibende Zeit bis zur Umsetzung des VerSanG-E nutzen, um entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Am 16. Juni 2020 hat das Bundesjustizministerium den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft veröffentlicht. Ausweislich der Gesetzesbegründung verfolgt der Entwurf das Ziel, "die Sanktionierung von Verbänden, deren Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, auf eine eigenständige gesetzliche Grundlage zu stellen, sie dem Legalitätsprinzip zu unterwerfen und durch ein verbessertes Instrumentarium eine angemessene Ahndung von Verbandstaten zu ermöglichen. Zugleich soll er Compliance-Maßnahmen fördern und Anreize dafür bieten, dass Unternehmen mit internen Untersuchungen dazu beitragen, Straftaten aufzuklären."
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 6, 2020, Seite 263 bis 270) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) - Prävention und Aufdeckung in der Compliance-Organisation
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