Risikomanagement & Schweizer Krankenversicherer
Mit dem Inkrafttreten des KVAG wurden die Krankenversicherer dazu verpflichtet, ihr Risikomanagement zu formalisieren und geeignete Maßnahmen zu implementieren, um auch ihren operationellen Risiken gerecht zu werden
Lessons Learned beim Aufbau eines entscheidungsrelevanten Führungsinstruments
Dr. Cyrill Baumann, Prof. Dr. Stefan Hunziker
Schweizer Krankenversicherer sind seit 2016 gesetzlich dazu verpflichtet, ein Risikomanagement zu implementieren. Es wird als Maßnahme verstanden, die Risiken der Zahlungsunfähigkeit einer Krankenversicherung zu minimieren und dient somit den schützenswerten Versicherteninteressen. Auf Basis einer Fallstudienanalyse der Atupri Gesundheitsversicherung wird in diesem Beitrag aufgezeigt, wie Atupri die gesetzlichen Anforderungen als Chance genutzt hat, Risikomanagement zu einem entscheidungsrelevanten, strategischen Führungsinstrument zu etablieren. Zentrale Lessons Learned, die als Praxisempfehlungen formuliert werden, runden den Beitrag ab.
Seit dem 1. Januar 2016 und mit einer Übergangszeit von zwei Jahren gilt für Schweizer Krankenversicherer das Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG), welches in Artikel 22 Absatz 1 vorschreibt, dass die Versicherer so organisiert sein müssen, dass sie insbesondere alle wesentlichen Risiken erfassen, begrenzen und überwachen können. Die Pflicht zur Implementierung eines Risikomanagements stellt dabei eine Maßnahme zur Reduktion des Risikos der Zahlungsunfähigkeit einer Krankenversicherung dar und dient damit den schützenswerten Versicherteninteressen. Gleichzeitig soll damit eine risikoorientierte Geschäftstätigkeit sowie ein entsprechendes Bewusstsein der Geschäftsleitung hinsichtlich der Risikopotenziale des Versicherungsunternehmens bewirkt werden. Vor dem Inkrafttreten des KVAG beschränkte sich das Risikomanagement bei Schweizer Krankenversicherer auf die Rechnungslegung sowie auf die Versicherungs-, Kredit- und Marktrisiken (KVG-Solvenztest).
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 3, 2021, Seite 114 bis 120) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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