Zentrale Hinweisgebersysteme
Herausforderungen für Unternehmensgruppen bei der Umsetzung der Whistleblowing-Richtlinie
Der neue Referentenentwurf des BMJ entschärft die Thematik – ein Überblick
Dr. Christian Schefold, Gülüstan Kahraman
Der Begriff des Whistleblowers stammt wohl aus dem US-amerikanischen Bürgerkrieg und galt den Spähern, die Feindberührung mit einem gellenden Pfeifton anzeigten. Synonym wird dieser Begriff nun für diejenigen Mitarbeiter in Unternehmen verwendet, die Missstände in Unternehmen aufdecken und damit vor einem inneren Feind warnen. Das US-Recht schützt den Whistleblower schon seit Jahrzehnten – nun hat die Europäische Union nachgezogen und eigene Regelungen für den Schutz meldender Mitarbeiter aber auch Geschäftspartner festgelegt. Die Umsetzungsfrist der sogenannten Whistleblower-Richtlinie ist abgelaufen, und noch nicht alle Mitgliedstaaten, einschließlich Deutschland, haben den Schutz in das nationale Recht umgesetzt. Hierbei ergibt sich auch eine Reihe von Herausforderungen.
Deutsche Konzerne haben schon seit Langem Hinweisgebersysteme etabliert, ein deutsches Unternehmen ist sogar einer der Markt- und Innovationsführer für derartige Meldesysteme. Können diese Systeme weiter betrieben werden – oder sind nun neue Lösungen zu etablieren? Wie sieht es eigentlich in Deutschland aus? Was sagt der neue Referentenentwurf von Anfang April?
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 3, 2022, Seite 124 bis 128) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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