Der UK Bribery Act 2010
Sanktionierung auch deutscher Unternehmen nach UK-Recht bei Korruptionsdelikten
Der UK Bribery Act 2010 stellt unterschiedlichste Korruptionstaten unter Strafen - Sanktionsvermeidung durch Compliance-System
Von Florian Modlinger und Wolf-Dietrich Richter
(21.03.11) - Durch die Schaffung des Bribery Act wurde im Vereinigten Königreich ein Gesetz zur Korruptionsbekämpfung geschaffen, wovon auch deutsche Unternehmen betroffen sein können. Von Bedeutung ist dabei, dass deutsche Unternehmen für Handlungen von Dritten verantwortlich gemacht werden können, wenn ein hinreichender Bezug zum Vereinigten Königreich besteht.
Allerdings hat das Unternehmen die Möglichkeit, sich durch ein angemessenes Compliance-System zu verteidigen. Die Kenntnis über vorhandene Korruptionsrisiken eines Unternehmens wird als Fundament einer jeden effektiven Korruptionsbekämpfung gesehen.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 1, 2011, Seite 16 bis 21) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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