Compliance-Kultur statt Compliance-Kult


Der Zusammenhang zwischen Compliance und Unternehmenskultur und ein Vorschlag für eine neue Definition des Begriffs
In einer unethischen Unternehmenskultur ist nicht davon auszugehen, dass eine Compliance-Kultur wirksam zur Vermeidung von Fehlverhalten beitragen wird



Klaus Spiessberger

Die Beschäftigung mit der Thematik Compliance hat in den letzten Jahren wahrnehmbar zugenommen, gleichermaßen in der wissenschaftlichen Debatte wie in der öffentlichen Wahrnehmung. Compliance ist zum Kult avanciert. Dass die nationale und internationale Wirtschaftsgeschichte auch in den letzten Jahren reich an Skandalen war, obwohl Compliance-Strukturen und -Maßnahmen diese in Unternehmen eigentlich verhindern sollten und in immer mehr Unternehmen in Compliance-Management-Systeme (CMS) investiert wird, zeigt, dass es noch Grenzen der Wirksamkeit solcher Systeme zu geben scheint. Eine Möglichkeit für die Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit könnte darin liegen, dass ein für die Wirksamkeit von Compliance bedeutender Zusammenhang zwischen den Compliance-Management-Systemen und der Unternehmenskultur, in die diese eingebettet sind, anzunehmen ist.

Obwohl in der Literatur und auch in der öffentlichen Wahrnehmung häufig von der Bedeutung der Compliance-Kultur zu lesen ist, sind jedoch erstaunlich wenig Definitionen oder zumindest Annäherungen an die Begrifflichkeit zu finden, wohl, weil man (fälschlicherweise) davon ausgeht, der Begriff wäre selbsterklärend.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 3, 2018, Seite 107 bis 110) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

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Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) - Prävention und Aufdeckung in der Compliance-Organisation

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Im Überblick: ZRFC

Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC)

  • Für Compliance eine schwierige Situation

    Mit der Gründung einer ausländischen Betriebsstätte sind umfangreiche rechtliche und organisatorische Anforderungen verknüpft. Deshalb erfolgt eine bewusste Begründung erst bei einer dauerhaft angelegten Geschäftstätigkeit im jeweiligen Land.

  • Generative KI als Chance

    Für die kommenden Monate erwarten deutsche Finanzvorstände keine Erholung der Geschäftsaussichten und zeigen sich deutlich pessimistischer als noch im Frühjahr, so der neue CFO Survey Herbst 2023 von Deloitte.

  • Cyberrisiken und Versicherungen

    "Der Schutz der Gesellschaft vor einem noch nie dagewesenen Cyberangriff wird mehr erfordern als eine Versicherung", so wird es im Bericht der Geneva Association formuliert. Wachsende geopolitische Spannungen und der Einsatz digitaler Technologien verstärken die Cyberrisiken, wobei die Cyberangriffe im Jahr 2022 im Vergleich zu 2021 weltweit um 38 Prozent zugenommen haben.

  • IDW PS 980 und Art. 42 DSGVO

    Die Datenschutz-Grundverordnung1 (DS-GVO) sieht Datenschutz als Compliance-Management- System. Blickt man auf die Struktur der Verordnung, so enthält diese alle wesentlichen Elemente eines solchen. Da darf auch eine Zertifizierung eines Datenschutz-Compliance-Systems nicht fehlen. Art. 42 DSGVO befasst sich mit der Zertifizierung und Art. 43 DSGVO mit der Zulassung von Zertifizierern.

  • Urteile und Vorurteile in der Compliance

    Vorurteile und Compliance? Das passt scheinbar nicht zusammen. Aufgrund der Bezüge zur Rechtswissenschaft ist Justitias Bild stets präsent. Ihre drei Attribute Augenbinde, Waage und Richtschwert verdeutlichen, dass das Recht ohne Ansehen der Person (Augenbinde), nach sorgfältiger Abwägung der Sachlage (Waage) gefällt und mit der nötigen Härte (Richtschwert) durchgesetzt wird.

  • Transparente Lieferketten

    Durch die kürzlich verabschiedete EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) legt die Europäische Union den Fokus auf transparente Lieferketten, Umweltschutz, Menschenrechtsachtung und Nachhaltigkeit.

  • Evaluation of Corporate Compliance Programs

    Deutsche Unternehmen orientieren sich bei der Gestaltung von Compliance-Management-Systemen überwiegend an den Empfehlungen der anerkannten Referenzrahmen IDW PS 980 und ISO 37301. Doch auch der Blick in die USA lohnt sich.

  • Risikobasierter Ansatz der Geldwäsche-Compliance

    Nicht zuletzt aufgrund der immensen Fehlalarmraten des regelbasierten Ansatzes, erscheint KI-basiertes Transaktionsmonitoring eine sinnvolle Alternative im Rahmen der Geldwäsche-Compliance.

  • Stellhebel zur Erhöhung des Compliance-Erfolgs

    Das Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ der Hochschule Luzern (HSLU) und das Schweizerische Institut für Entrepreneurship der Fachhochschule Graubünden (FHGR) haben gemeinsam eine Umfrage zum Thema Compliance in der Schweiz durchgeführt.

  • Einordnung von Greenwashing-Risiken

    Anknüpfend an zwei Beiträge zur aktuellen Entwicklung der Compliance-Anforderungen im Nachhaltigkeitsbereich beschäftigt sich dieser Beitrag mit dem Phänomen des Greenwashings. Dabei soll ein Blick auf die Definition, die häufigsten Erscheinungsformen und die möglichen Sanktionsrisiken bei Verstößen geworfen werden.

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