GwG: Verstärkte Sorgfaltspflichten


Das neue Geldwäschegesetz: Überblick zu Änderungen und neuen Herausforderungen unter besonderer Berücksichtigung der Güterhändler
Geldwäsche-Compliance: Deutliche Erhöhung des Bußgeldrahmens und öffentliche Bekanntmachung von Verstößen gegen das GwG



Von Dr. Susanne Stauder

Am 26. Juni 2017 ist das neue Geldwäschegesetz (GwG) in Kraft getreten. Es geht zurück auf die 4. EU-Geldwäscherichtlinie und bringt erhebliche Verschärfungen und Neuerungen mit sich. Es stärkt den risikobasierten Ansatz der Geldwäsche-Compliance für den einzelnen Verpflichteten, bringt aber zugleich neben der Ausweitung des Adressatenkreises und einer deutlichen Erweiterung des Normenkatalogs unter anderem auch die Einführung eines Transparenzregisters und eine Erhöhung des Bußgeldrahmens mit sich. All das führt zu Änderungen. Nicht nur für den Finanzsektor, sondern auch für übrige, nicht im Bereich der Finanzwirtschaft angesiedelten Unternehmen. Ziel dieses Beitrags soll sein, einen Überblick über ausgewählte Änderungen zu verschaffen und insbesondere dem Verpflichtetenkreis der Güterhändler aufzuzeigen, an welchen Stellen Handlungs- beziehungsweise Anpassungsbedarf besteht.

Schon seit geraumer Zeit treffen die im Geldwäschegesetz niedergelegten Pflichten längst nicht mehr nur den Finanzsektor. Zahlreiche Vertreter anderer Gewerbe sind ebenfalls gesetzlich angehalten, verschiedene Vorgaben zu erfüllen, um der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung "den Kampf anzusagen". In § 2 GwG wird eine Vielzahl von Berufsgruppen mit sehr unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen abschließend aufgelistet. All diesen werden Vorgaben im Hinblick auf den künftig einzuhaltenden Mindeststandards hinsichtlich ihrer Geldwäsche-Compliance gemacht.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 5, 2017, Seite 227 bis 233) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

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Im Überblick: ZRFC

Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC)

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    Bislang konzentrieren sich Unternehmen im Rahmen ihres Nachhaltigkeitsmanagements zumeist auf ökonomische oder ökologische Nachhaltigkeitsparameter. Die soziale Nachhaltigkeit jedoch - vor allem im Hinblick auf die eigenen Mitarbeiter - und deren positive Auswirkungen auf das Unternehmen spielen häufig eine eher untergeordnete Rolle.

  • Effektiver bei der Betrugsprävention

    Mit der zunehmenden Verbreitung digitaler Services in Europa, dem Nahen Osten und Afrika (EMEA-Region) und der fortschreitenden Digitalisierung des täglichen Lebens sehen Cyberkriminelle immer mehr Chancen, Verbraucher und Unternehmen auszunehmen.

  • Geldwäscheprävention in Finanzunternehmen

    Kaum ein anderes Hype-Thema hat in den letzten Jahren einen solchen Durchbruch in der Praxis erfahren wie künstliche Intelligenz (KI). Erste abstrakte KI-Lösungen, wie IBM Watson, wurden schon vor über zehn Jahren vermarktet - doch nun hat KI Einzug in nahezu alle Geschäftsbereiche und in den Alltag vieler Endverbraucher gehalten.

  • Bestimmungen mit Nachhaltigkeitsbezug

    Die derzeitige Welle an neuen Bestimmungen mit Nachhaltigkeitsbezug nimmt weiter Fahrt auf. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel, die bestimmte Verbote in Bezug auf umweltbezogene Marketingpraktiken regelt. Die Richtlinie ist am 26. März 2024 in Kraft getreten und durch die Mitgliedsstaaten bis zum 27. September 2026 in nationales Recht zu überführen.

  • Der Risikobegriff im Lichte der DSGVO

    Der datenschutzrechtliche Risikobegriff wurde bisher insbesondere im deutschsprachigen Raum - im Gegensatz zum Verständnis der meisten anderen europäischen Mitgliedstaaten und entgegen des Gesetzeswortlauts - um eine weitere Voraussetzung ergänzt, nämlich um eine Erheblichkeitsschwelle.

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  • Transparenz börsennotierter Unternehmen

    Mit dem Aufstieg in die Riege börsennotierter Unternehmen geht zwangsläufig eine erhöhte Wahrnehmung durch die Öffentlichkeit einher. Insbesondere, wenn Compliance-Verstöße in den Fokus der medialen Öffentlichkeit geraten und mit öffentlich bekannten Unternehmensvertretern in Verbindung gebracht werden, kann die Reputation des Unternehmens nachhaltig Schaden nehmen.

  • Konzeption der Wertschöpfungsrechnung

    Die Wertschöpfungsrechnung ist ein seit langer Zeit bekanntes Rechenwerk, welches im Laufe der Zeit zu unterschiedlichen Zwecken verwendet wurde. Die wesentliche Besonderheit der Wertschöpfungsrechnung ist die Orientierung an den Stakeholder-Gruppen des Unternehmens, wodurch sie sich als aussagekräftiges Berichtsinstrument für das Corporate-Governance-Reporting anbietet.

  • Ausgangspunkt für Compliance ist die Risikoanalyse

    Compliance ist ein Thema, das häufig mit organisatorischem Aufwand verbunden ist. Positiv betrachtet ergeben sich in dieser Gestaltungsaufgabe aber viele Chancen, Regelkonformität im Unternehmen effektiv sicherzustellen und darüber hinaus auch eigene Akzente und Maßstäbe zu setzen.

  • Compliance-, Risiko- und Führungskultur

    In einer sich stetig wandelnden Arbeitswelt ist eine starke Compliance-Kultur entscheidend. Compliance-Kultur in Unternehmen ist mehr als Einhaltung von Vorschriften, sie ist Ausdruck ethischer Werte und organisatorischen Selbstverständnisses.

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