Regulierung des Handels mit Antiquitäten & Schmuck


Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im Handel mit Schmuck und Antiquitäten
Ein Blick auf die konkrete Vorgehensweise der Täter



Dr. Dr. Fabian Teichmann, Elena Park

Sowohl der Schmuck- als auch der Antiquitätenhandel eignen sich aufgrund der intransparenten Preisgestaltung zur Geldwäscherei und zur Finanzierung des Terrorismus. Beim Handel mit Schmuck und Antiquitäten wird Wert auf Anonymität gelegt, was wiederum Kriminellen in die Hände spielt. Auch die hohe Liquidität des Schmuck- und Antiquitätenhandels übt auf diese eine große Anziehungskraft aus. Dieser Beitrag zeigt die konkrete Vorgehensweise bei der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung sowohl im Schmuck- als auch im Antiquitätenhandel auf, wobei eine Differenzierung zwischen einerseits Privatpersonen und offiziellen Händlern als auch Terrorismusorganisationen vorgenommen wird.

Mit der vierten EU-Geldwäscherichtlinie, welche in Deutschland und Österreich im Sommer 2017 in Kraft getreten ist, werden Händler von hochwertigen Gütern zu einheitlichen EU-Mindeststandards zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verpflichtet. Diese Richtlinie rückt ins Bewusstsein, dass der Handel mit Schmuck und Antiquitäten anfällig für die Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist.

Anhand dieses Beitrages wird untersucht, wie sich intelligente Geldwäscher und Terrorismusfinanzierer mithilfe des Handels mit Schmuck und Antiquitäten konkret finanzieren. Es werden sowohl die Vor- als auch die Nachteile dieser Methode dargelegt.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 3, 2018, Seite 119 bis 124) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZRFC lesen.


Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) - Prävention und Aufdeckung in der Compliance-Organisation

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Im Überblick: ZRFC

Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC)

  • Für Compliance eine schwierige Situation

    Mit der Gründung einer ausländischen Betriebsstätte sind umfangreiche rechtliche und organisatorische Anforderungen verknüpft. Deshalb erfolgt eine bewusste Begründung erst bei einer dauerhaft angelegten Geschäftstätigkeit im jeweiligen Land.

  • Generative KI als Chance

    Für die kommenden Monate erwarten deutsche Finanzvorstände keine Erholung der Geschäftsaussichten und zeigen sich deutlich pessimistischer als noch im Frühjahr, so der neue CFO Survey Herbst 2023 von Deloitte.

  • Cyberrisiken und Versicherungen

    "Der Schutz der Gesellschaft vor einem noch nie dagewesenen Cyberangriff wird mehr erfordern als eine Versicherung", so wird es im Bericht der Geneva Association formuliert. Wachsende geopolitische Spannungen und der Einsatz digitaler Technologien verstärken die Cyberrisiken, wobei die Cyberangriffe im Jahr 2022 im Vergleich zu 2021 weltweit um 38 Prozent zugenommen haben.

  • IDW PS 980 und Art. 42 DSGVO

    Die Datenschutz-Grundverordnung1 (DS-GVO) sieht Datenschutz als Compliance-Management- System. Blickt man auf die Struktur der Verordnung, so enthält diese alle wesentlichen Elemente eines solchen. Da darf auch eine Zertifizierung eines Datenschutz-Compliance-Systems nicht fehlen. Art. 42 DSGVO befasst sich mit der Zertifizierung und Art. 43 DSGVO mit der Zulassung von Zertifizierern.

  • Urteile und Vorurteile in der Compliance

    Vorurteile und Compliance? Das passt scheinbar nicht zusammen. Aufgrund der Bezüge zur Rechtswissenschaft ist Justitias Bild stets präsent. Ihre drei Attribute Augenbinde, Waage und Richtschwert verdeutlichen, dass das Recht ohne Ansehen der Person (Augenbinde), nach sorgfältiger Abwägung der Sachlage (Waage) gefällt und mit der nötigen Härte (Richtschwert) durchgesetzt wird.

  • Transparente Lieferketten

    Durch die kürzlich verabschiedete EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) legt die Europäische Union den Fokus auf transparente Lieferketten, Umweltschutz, Menschenrechtsachtung und Nachhaltigkeit.

  • Evaluation of Corporate Compliance Programs

    Deutsche Unternehmen orientieren sich bei der Gestaltung von Compliance-Management-Systemen überwiegend an den Empfehlungen der anerkannten Referenzrahmen IDW PS 980 und ISO 37301. Doch auch der Blick in die USA lohnt sich.

  • Risikobasierter Ansatz der Geldwäsche-Compliance

    Nicht zuletzt aufgrund der immensen Fehlalarmraten des regelbasierten Ansatzes, erscheint KI-basiertes Transaktionsmonitoring eine sinnvolle Alternative im Rahmen der Geldwäsche-Compliance.

  • Stellhebel zur Erhöhung des Compliance-Erfolgs

    Das Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ der Hochschule Luzern (HSLU) und das Schweizerische Institut für Entrepreneurship der Fachhochschule Graubünden (FHGR) haben gemeinsam eine Umfrage zum Thema Compliance in der Schweiz durchgeführt.

  • Einordnung von Greenwashing-Risiken

    Anknüpfend an zwei Beiträge zur aktuellen Entwicklung der Compliance-Anforderungen im Nachhaltigkeitsbereich beschäftigt sich dieser Beitrag mit dem Phänomen des Greenwashings. Dabei soll ein Blick auf die Definition, die häufigsten Erscheinungsformen und die möglichen Sanktionsrisiken bei Verstößen geworfen werden.

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