Compliance für Leasinggesellschaften


Der Dreiklang aus Governance, Risk und Compliance – GRC bei Leasinggesellschaften
Die explizite Forderung zur organisatorischen Verankerung einer Compliance-Funktion wurde für Leasinggesellschaften im AT 4.4.2. der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) normiert

Von Christian Glaser

(08.04.15) - Der Themenbereich Risikomanagement kann nicht isoliert von den Bereichen Compliance und Governance angesehen werden. Der Dreiklang Governance, Risk und Compliance (GRC) ist in aller Munde, wenn es um eine effektive Unternehmenssteuerung geht. Im Folgenden werden aus Sicht einer Leasinggesellschaft insbesondere der Bereich Compliance und das Themengebiet des Anti-Fraud-Managements näher dargestellt. Weitere zentrale Handlungsebenen sind die interne Revision, das Risikocontrolling sowie ein funktionierendes Whistleblowing- und Reputationsrisikomanagement.

Compliance kann frei mit Regelkonformität übersetzt werden. Obwohl regelkonformes Verhalten eigentlich eine Selbstverständlichkeit für jedes Unternehmen sein sollte, hat sich in der Vergangenheit des Öfteren gezeigt, dass zur Erfüllung dieser Anforderung vielfach noch weitere Maßnahmen nötig sind. Die explizite Forderung zur organisatorischen Verankerung einer Compliance-Funktion wurde für Leasinggesellschaften im AT 4.4.2. der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) normiert. Hierbei wird auch deutlich, dass eine Compliance-Funktion weit mehr als lediglich eine funktionierende Geldwäscheprävention und ein internes Risikomanagement umfasst.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 2, 2015, Seite 55 bis 61) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZRFC lesen.

Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) - Prävention und Aufdeckung in der Compliance-Organisation

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