Rechtfertigung wirtschaftskriminellen Verhaltens
Im Bereich der Non-Compliance besitzen nicht allein rational-ökonomische Überlegungen die Erklärungshoheit
Das Phänomen des Non-compliant-Verhaltens im Unternehmen besser verstehen
Von Prof. Dr. Dr. Wolfgang Becker, Robert Holzmann
(15.09.11) - Eine aus rein ökonomischen Gesichtspunkten betrachtete Analyse von Non-Compliance in Unternehmen kann vor dem Hintergrund der Erkenntnisse aus Soziologie, Sozialpsychologie sowie experimenteller Wirtschaftsforschung als nicht hinreichend angesehen werden. Als verhaltensorientierte Grundvoraussetzung zur Begehung wirtschaftskrimineller Handlungen wird dabei gemeinhin die Rechtfertigung der eigenen Handlung vor sich und Anderen als notwendig erachtet.
Im folgenden Beitrag sollen deswegen, aufbauend auf dem grundlegenden sozialpsychologischen Motiv des positiven Selbstwertes, Mechanismen aufgezeigt werden, die eine Rechtfertigung im organisatorischen Kontext erleichtern können. Die abgeleiteten Erkenntnisse dienen zusätzlich als Anhaltspunkte für eine verhaltensorientierte Umsetzung der Compliance-Funktion.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 4, 2011, Seite 165 bis 171) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) - Prävention und Aufdeckung in der Compliance-Organisation
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