Wenn das Compliance-Management-System versagt
Compliance – Wem hilft’s? Trägt der Aufwand Früchte?
Ein Kartellverstoß ist ein Anschein dafür, dass ein Compliance-Programm nicht funktioniert
Von RA Dr. Christian Schefold
(25.07.13) - In den letzten Jahren haben Unternehmen viel Geld in Compliance investiert. Der Aufwand für den Aufbau eines Compliance-Programms oder gar eines Compliance-Management-Systems (CMS) kann erheblich sein. Trotzdem kommt es selbst in Unternehmen, die anerkannt vorbildliche Compliance-Vorkehrungen getroffen haben, immer wieder zu Verstößen gegen Rechtsvorschriften, die durch Präventionsmaßnahmen eigentlich hätten verhindert werden sollen. Auch wenn Unternehmensleitungen sich bewusst dazu entschieden haben, geschäftliches Handeln stets im Einklang mit Gesetz und Recht auszurichten und sie der Entscheidung mit einem CMS Nachdruck verleihen: Sie müssen sich dem Vorwurf stellen, warum der eine oder andere – vielleicht sogar schwerwiegende – Zwischenfall nicht hätte unterbunden werden können. War der Aufwand für ein CMS vergeblich? Welchen Nutzen bringt eigentlich ein CMS im Fall seines vermeintlichen Versagens?
Entwertung eines CMS bereits durch einen Verstoß? Ein klares und hartes Wort kommt vom Präsidenten des Bundeskartellamtes: Ein Kartellverstoß ist ein Anschein dafür, dass ein Compliance-Programm nicht funktioniert.
Es herrscht die Erwartung vor, dass Vorkehrungen gegen rechtswidriges Verhalten im Unternehmen einen hundertprozentigen Schutz gegen ein derartiges Risiko bieten müssen. Im Unternehmen jedoch bringt jedes Mehr an Risikosicherheit auch ein erhebliches Maß an Mehraufwand mit sich. Je sicherer der Schutz auch gegen entfernte Eventualitäten sein soll, desto höher steigen die Kos- ten für Maßnahmen und Kontrolle. Ab einem gewissen Punkt wird auch der höchste Aufwand kaum noch einen weiteren Nutzen bringen. Eine unbekannte Lücke, ein unachtsamer Mitarbeiter oder kriminelle Phantasie kann selbst das ausgeklügelteste System durchbrechen. Damit wäre der Nachweis erbracht, dass ein CMS nicht funktioniert. Ein möglicherweise immenser Aufwand war umsonst.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 3, 2013, Seite 124 bis 132) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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Im Überblick: ZRFC
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