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Rechnungen: Verjährungsfrist droht


Jetzt zum Endspurt bei offenen Zahlungsansprüchen ansetzen: Verjährungsfrist droht zum 31.12.2009
Verjährung für gesetzliche und vertragliche Zahlungsansprüche wurde von 30 auf generell drei Jahre heruntergesetzt


(21.12.09) - "Oft sitzen am Jahresende Unternehmer panisch vor einem ganzen Stapel unbezahlter Rechnungen und merken, dass sie sich mit der Einforderung des Rechnungsbetrags nicht unendlich viel Zeit lassen können", bestätigt Simon Stücher, Geschäftsführer des webbasierten Fakturierungsdienstes Billomat GmbH.

Im Jahr 2001 hatte der Gesetzgeber das Schuldrecht grundlegend modernisiert. Wichtigste und gravierendste Änderung: Die Verjährung für gesetzliche und vertragliche Zahlungsansprüche wurde von 30 auf generell drei Jahre heruntergesetzt. Ausnahmen gelten aber weiterhin, wie etwa die Verjährung so genannter titulierter Forderungen.

Betroffen von der dreijährigen Verjährungsfrist sind alle Gewerbetreibenden, denn sämtliche Forderungen aus Kauf-, oder Arbeitsverträgen, Miete und Pacht und auch Leasing-Raten unterliegen dieser neuen Regelung. Dabei ist es völlig unerheblich, ob es sich beim Schuldner um einen Verbraucher oder einen Geschäftskunden handelt.

"Zu beachten ist vor allem, dass die dreijährige Verjährungsfrist immer am Ende des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist", so der Hinweis des Rechnungsexperten. Konkret heißt das: Wer noch Forderungen aus dem Jahr 2006 offen hat - egal ob sie am Anfang oder Ende des Jahres gestellt wurden -, sollte diese schleunigst bis 31.12.2009 durch Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids sichern. Am 1.1.2010 ist es dafür zu spät. Durch den Mahnbescheid wird die Verjährung für die Dauer von sechs Monaten gehemmt - allerdings muss dann in dieser Zeit aber auch ein Verfahren gegen den Schuldner angestrengt werden.

Gerade wenn es schnell gehen muss, liefert der abrufbare Online-Dienst von Billomat die nötige Unterstützung – natürlich auch für Selbstständige und Existenzgründer, die nicht jeden Tag große Mengen Rechnungen versenden. Das Fakturierungssystem ist dazu übersichtlich mit allen wichtigen Features ausgestattet, um schnell zum gewünschten Ergebnis zu gelangen.

So können Abrechnungen im Handumdrehen auch ans eigene Corporate Design angepasst werden. Darüber hinaus lassen sich die Anforderungen zum Auslandsversand – wie etwa der Rechnungsdruck in einer anderen Sprache – bequem und flexibel einstellen. Um aber gar nicht erst in Zeitnot zu geraten, raten die Rechnungsexperten von Billomat, Rechnungen stets zeitnah nach Leistungserbringung zu stellen und den Zahlungseingang zu kontrollieren, um von Beginn an die Gefahr der Verjährung auszuschließen. (Billomat: ra)

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