Datenschutzkultur wird uns nicht geschenkt
Aktueller Entwurf eines Datenschutzauditgesetzes stellt keinen angemessenen Beitrag zur Schaffung einer Datenschutzkultur
Wünschenswert, dass ein zukunftsträchtiges Informationsrecht nicht lediglich auf rechtlichen Schlussfolgerungen, sondern stärker auf sozialethischen, kulturellen Voraussetzungen aufbaut
(01.12.08) - War Datenschutz in den Augen einiger noch vor wenigen Wochen ein "Exotenfach", so hat er inzwischen – freilich mitbedingt durch die zuletzt gehäuften Datenschutzskandale – Konjunktur bekommen. Diesen Rückenwind gilt es nunmehr dazu zu nutzen, das Datenschutzrecht in sinnvoller Weise zu modernisieren und den betrieblichen Datenschutz angemessen zu stärken. Dass es dieser und weiterer Schritte bedarf, um in Deutschland eine Informationskultur aufzubauen, war ein wesentliches Ergebnis der 32. Datenschutzfachtagung (DAFTA) der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e.V. (GDD), die vom 20. – 21. November 2008 unter der Leitung von Prof. Peter Gola (Vorstandsvorsitzender der GDD) in Köln stattfand.
Unter dem Leitthema "Neue Informationskultur – Neuer Datenschutz" diskutierten der erste Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Prof. Dr. Hans-Peter Bull, und der amtierende Bundesbeauftragte, Peter Schaar, gemeinsam mit dem bis vor Kurzem beim Bundesverfassungsgericht für Datenschutzfragen zuständigen Richter Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem und dem Abteilungsleiter im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Dr. Christian Grugel, die aktuelle Situation des Datenschutzes und seine Perspektiven.
Nach Prof. Dr. Bull wäre es wünschenswert, dass ein zukunftsträchtiges Informationsrecht nicht lediglich auf rechtlichen Schlussfolgerungen, sondern stärker auf sozialethischen, kulturellen Voraussetzungen aufbaut. Prof. Dr. Hoffmann-Riem erläuterte vor diesem Hintergrund die Bedeutung datenschutzrechtlicher Vorschriften und ihrer Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht. Neben bestimmten rechtlichen Beschränkungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten hielt er aber insbesondere auch einen effektiven Selbstdatenschutz für unentbehrlich. Auch die mit der Informationstechnik weniger vertrauten Nutzer müssten in die Lage versetzt werden, ihre Daten wirksam zu schützen.
Dr. Christian Grugel verdeutlichte die Position seines Ministeriums zur Umsetzung der anlässlich des Datenschutzgipfels vom September 2008 beim Bundesminister des Innern gefundenen Ergebnisse. Ein entsprechender Referentenentwurf liege bereits vor und solle bereits Anfang Dezember vom Kabinett verabschiedet werden, damit das Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden könne. Um die Auswirkungen auf die Werbewirtschaft so gering wie möglich zu halten, werde derzeit noch geprüft, in welchen Fällen auf die ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen verzichtet werden könne.
Konfrontiert mit der Meinung, dass der aktuelle Entwurf eines Datenschutzauditgesetzes keinen angemessenen Beitrag zur Schaffung einer Datenschutzkultur darstelle, vertrat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, die Auffassung, dass man den Rückenwind, den der Datenschutz aktuell in der Politik genieße, unbedingt jetzt nutzen sollte, auch wenn einzelne der vorgesehenen Regelungen noch nicht optimal seien. Im Rahmen der Diskussion wurde zum Teil allerdings eine hektische Vorgehensweise bei der Schaffung neuer Datenschutzregelungen konstatiert.
Dass der Datenschutz zwar derzeit Konjunktur hat, es aber gerade in turbulenten Zeiten für den Datenschutz darauf ankommt, den Überblick zu bewahren und auf ausgewogene gesetzliche Regelungen zu achten, verdeutlichte ein angesichts der aktuellen Gesetzentwürfe eigens angesetztes DAFTA-Sonderforum, das von der stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der GDD, Dr. Astrid Breinlinger, moderiert wurde und an dem neben dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz auch die FDP-Bundestagsabgeordnete Gisela Piltz sowie der Präsident des Deutschen Dialogmarketing Verbandes, Dieter Weng, teilnahmen.
In ihrem Schlusswort mahnte Dr. Breinlinger ein besonnenes und von Sachverstand geleitetes Vorgehen der Politik auf dem Weg zu einem neuen Datenschutzrecht an. Nicht alles an dem bisherigen Datenschutzrecht sei veraltet und unbrauchbar. Ferner sei darauf zu achten, dass die Notwendigkeit der Stärkung der betrieblichen Datenschutzkontrolle nicht wieder ins Hintertreffen gerate. (GDD: ra)
Weitere Informationen: www.privacyconference2008.org
Der Charta-Vorschlag des BfDI ist hier einzusehen.
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