Datenschutzgesetz soll verschärft werden
Verwendung personenbezogener Daten zum Zwecke des Adressenhandels künftig nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen möglich
Die Erbringung einer Leistung solle nicht mehr an die Preisgabe personenbezogener Daten geknüpft werden dürfen
(08.10.08) - Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse über den Umfang des illegalen Datenhandels in Deutschland. In einer Antwort (16/10444) der Regierung auf eine Kleine Anfrage (16/10217) der Linksfraktion heißt es, die Ermittlungen gegen betroffene Unternehmen seien Sache der zuständigen Staatsanwaltschaften der Länder.
Einzelheiten zu den Ermittlungen seien der Bundesregierung nicht bekannt. Außerdem sei die Datenschutzaufsicht über den nichtöffentlichen Bereich Sache der Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder.
Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort darauf hin, dass es am 4. September 2008 ein Treffen von Vertretern der für den Datenschutz zuständigen Institutionen aus Bund und Ländern bei Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble gegeben habe. Dabei sei vereinbart worden, dass die Verwendung personenbezogener Daten zum Zwecke des Adressenhandels künftig nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen möglich sein solle.
Die Erbringung einer Leistung solle nicht mehr an die Preisgabe personenbezogener Daten geknüpft werden dürfen. Außerdem sollen nach Angaben der Regierung die Bußgeldtatbestände für Verstöße gegen das Datenschutzrecht erweitert werden.
Ein Entwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes werde bis Ende November vorgelegt. An der Einführung eines bundesweiten Melderegisters will die Regierung festhalten. Der Referentenentwurf für ein Bundesmeldegesetz befinde sich in der Ressortabstimmung, schreibt die Regierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Lesen Sie auch:
Datenverlust der Telekom schlägt hohe Wellen
Datenschutz und Datenweitergabe
Handel mit sensiblen Daten soll verboten werden
Forderung: Datenschutzverstöße härter bestrafen
Datenschutz und Grundgesetz
Lottoskandal deckt massive Datenlecks auf
Callcenter sind im Besitz von Kontodaten
Meldungen: Datenschutz und Compliance
-
Datensicherheit darf Innovationen nicht behindern
"Datenschutzbeauftragte auf Zukunftskurs" - so lautete das Motto des 3. Datenschutztags Hessen & Rheinland-Pfalz, zu dem mehr als 200 behördliche, kommunale und betriebliche Datenschutzbeauftragte in Frankfurt am Main zusammenkamen. Gemeinsam eingeladen hatten der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V., der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) Prof. Dr. Dieter Kugelmann und der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) Prof. Dr. Alexander Roßnagel.
-
BfDI kann Einsichtsrechte einklagen
Der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat vor dem Bundesverwaltungsgericht Klage gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) zur Durchsetzung seiner Kontrollbefugnisse erhoben. Dem BfDI wird vom BND die Einsicht in Unterlagen verwehrt, die dem Einsichtsrecht des BfDI zur Durchführung seiner Kontrolle unterliegen und für diese unbedingt notwendig sind. Dieses Vorgehen hatte der BfDI zuvor erfolglos beanstandet.
-
Datenschutz versehentlich oder mutwillig ignoriert
Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vorgelegt. Viele Fälle aus der Praxis verdeutlichen, dass Datenschutz wirkt - und wo er manches Mal gefehlt hat. Licht und Schatten gab es auch im Bereich der Informationsfreiheit.
-
KI datenschutzkonform einsetzen
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) legt eine Orientierungshilfe mit datenschutz-rechtlichen Kriterien für die Auswahl und den datenschutzkonformen Einsatz von KI-Anwendungen vor.
-
Möglichkeit von Geldbußen gegenüber Behörden
Die Bundesregierung hat im Februar 2024 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vorgelegt (BT-Drs. 20/10859). Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat zu relevanten Punkten des Gesetzentwurfs und zu weitergehendem Regelungsbedarf Stellung genommen.