Datenschutzgesetz soll verschärft werden
Verwendung personenbezogener Daten zum Zwecke des Adressenhandels künftig nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen möglich
Die Erbringung einer Leistung solle nicht mehr an die Preisgabe personenbezogener Daten geknüpft werden dürfen
(08.10.08) - Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse über den Umfang des illegalen Datenhandels in Deutschland. In einer Antwort (16/10444) der Regierung auf eine Kleine Anfrage (16/10217) der Linksfraktion heißt es, die Ermittlungen gegen betroffene Unternehmen seien Sache der zuständigen Staatsanwaltschaften der Länder.
Einzelheiten zu den Ermittlungen seien der Bundesregierung nicht bekannt. Außerdem sei die Datenschutzaufsicht über den nichtöffentlichen Bereich Sache der Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder.
Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort darauf hin, dass es am 4. September 2008 ein Treffen von Vertretern der für den Datenschutz zuständigen Institutionen aus Bund und Ländern bei Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble gegeben habe. Dabei sei vereinbart worden, dass die Verwendung personenbezogener Daten zum Zwecke des Adressenhandels künftig nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen möglich sein solle.
Die Erbringung einer Leistung solle nicht mehr an die Preisgabe personenbezogener Daten geknüpft werden dürfen. Außerdem sollen nach Angaben der Regierung die Bußgeldtatbestände für Verstöße gegen das Datenschutzrecht erweitert werden.
Ein Entwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes werde bis Ende November vorgelegt. An der Einführung eines bundesweiten Melderegisters will die Regierung festhalten. Der Referentenentwurf für ein Bundesmeldegesetz befinde sich in der Ressortabstimmung, schreibt die Regierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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