Phasen der geologischen Endlagerung
Regierung informiert über Sicherheitsanforderungen für Atomendlager
Die Sicherheitsanforderungen gelten danach für die Planung, weitere Erkundung, Errichtung, den Einlagerungsbetrieb sowie die Stilllegung eines Endlagers
(23.11.10) - Die Errichtungsphase für ein Atomendlager kann nach Aussage der Deutschen Bundesregierung nicht klar von der Betriebsphase eines solchen Lagers getrennt werden. Während des Betriebes würden relevante geotechnische Barrieren für den Langzeitsicherheitsnachweis errichtet.
Deshalb sei in der Definition "Phasen der geologischen Endlagerung" die Errichtungsphase nicht als eigenständige Phase aufgeführt, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/3627) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/3347). Die Sicherheitsanforderungen gelten danach für die Planung, weitere Erkundung, Errichtung, den Einlagerungsbetrieb sowie die Stilllegung eines Endlagers.
Die Endlager-Sicherheitsanforderungen vom Juli 2009 seien vom früheren Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ohne Beteiligung der Länder veröffentlicht worden, heißt es in der Antwort weiter. Die Beteiligung sei nunmehr nachgeholt und alle von den Ländern in einer Sitzung vorgebrachten Einwendungen berücksichtigt worden.
Nach Auskunft der Bundesregierung definieren die Sicherheitsanforderungen den Stand von Wissenschaft und Technik für die Endlagerung. Dieser sei gemäß Atomgesetz zur Vorsorge gegen Schäden durch ionisierende Strahlung einzuhalten. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.