Bei nuklearen Schäden haftpflichtig


Inhaber von Atomkraftwerken haften bei nuklearem Unfall
Bundesregierung würde eine Vereinheitlichung des Atomhaftungsrechts innerhalb der EU begrüßen


(16.11.10) - In allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in ihrem Hoheitsgebiet ein Atomkraftwerk haben, ist ausschließlich der Inhaber der Anlage für nukleare Schäden haftpflichtig. Das schreibt die Deutsche Bundesregierung in einer Antwort (17/3371) auf eine Kleine Anfrage (17/3156) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Darin betont die Regierung auch, dass die EU-Kommission nach Informationen der Bundesregierung bislang keine Missstände bezüglich der internationalen Atomhaftungskonventionen benannt habe. Die Bundesregierung würde aber eine Vereinheitlichung des Atomhaftungsrechts innerhalb der EU begrüßen, schreibt sie.

Sie habe bereits bei den Verhandlungen für die Errichtung eines internationalen Atomhaftungsregimes darauf hingewirkt, dass dieses den Ansprüchen eines umfassenden Opferschutzes genüge. Sie setze sich zudem dafür ein, dass die summenmäßige Begrenzung der Haftung in vielen EU-Staaten aufgehoben bzw. angehoben werde.

Im Falle eines nuklearen Unfalls sind nach Darstellung der Regierung alle Geschädigten ohne Rücksicht auf Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Aufenthalt gleich zu behandeln. (Deutsche Bundesregierung: ra)

Lesen Sie auch zur möglichen (realistischen) Entschädigungsregelung für Einzelpersonen im Schadensfall
Atomkraft blockiere Energiewende

Lesen Sie mehr:
Sicherheit von Atomkraftwerken
Beitrag zur weiteren Risikovorsorge


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Garantien für Uefa unterliegen Steuergeheimnis

    Der Erlass von Einkommensteuer für Veranstaltungen in Zusammenhang mit der Fußball-Europameisterschaft 2024 ist aus Sicht der Bundesregierung in besonderem öffentlichen Interesse. Allerdings unterlägen die Inhalte der Steuergarantien für den europäischen Fußballverband Uefa dem Steuergeheimnis, schreibt sie in ihrer Antwort (20/12227) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/11840).

  • Übererfüllung von EU-Rechtsakten

    Die Bundesregierung gibt in einer Antwort (20/12167) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/11742) Auskunft über das "Gold-Plating" von EU-Richtlinien beziehungsweise EU-Verordnungen. Danach wurden in dieser Legislaturperiode neun Richtlinien und drei Verordnungen über das von der Richtlinie beziehungsweise Verordnung geforderte Mindestmaß hinaus umgesetzt.

  • Werbung der Deutschen Bahn AG

    Die Deutsche Bundesregierung erteilt keine Auskünfte über den Umfang des Werbebudgets der Deutschen Bahn AG (DB AG). Es handle sich dabei um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens, heißt es in der Antwort der Regierung (20/12222) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/11503).

  • Beschränkung der Laienverteidigung

    Der Bundesrat will die in der Strafprozessordnung eröffnete Möglichkeit der Laienverteidigung einschränken. Nach den Vorstellungen der Länderkammer sollen künftig nur noch volljährige Angehörige des Beschuldigten, Vertreter etwa von Berufsverbänden oder Gewerkschaften oder Personen mit der Befähigung zum Richteramt - nach Genehmigung durch das Gericht - die Verteidigung übernehmen dürfen.

  • Innovative Ansätze in der Datenpolitik nötig

    Mit den Rahmenbedingungen für eine innovative Datenpolitik, also Datenaustausch und -nutzung sowie Datenschutz, hat sich der Digitalausschuss in einer öffentlichen Anhörung befasst. Die Sachverständigen bewerteten auch die nationalen Spielräume bei der Umsetzung des europäischen Data Acts, des Data Governance Acts aber auch der KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen