Wohnkosten für Hartz-IV-Empfänger


Ausschuss für Arbeit und Soziales: Anhörung zu neuen Hartz-IV-Regelsätzen nun doch am 22. November
Expertenbefragung zu Hartz-IV-Regelsätzen und dem Bildungspaket für Kinder

(19.11.10) - Der Ausschuss für Arbeit und Soziales veranstaltet am Montag, den 22. November 2010, eine vierstündige öffentliche Anhörung zu den geplanten Hartz-IV-Regelsätzen und dem Bildungspaket für Kinder. Damit liegt die Expertenbefragung eine Woche vor dem ursprünglich vom Ausschuss anvisierten Termin am 29. November, der damit hinfällig ist. Die Opposition hatte heftige Kritik an dem späten Termin geübt, da der Gesetzentwurf bereits zwei Tage später im Ausschuss abschließend behandelt werden soll.

Gegenstand der Anhörung sind der entsprechende Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP (17/3404) sowie Anträge der SPD-Fraktion (17/3648), der Fraktion Die Linke (17/2934) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/3435). Zudem geht es um den Gesetzentwurf der Deutschen Bundesregierung (17/3631) zur Bundesbeteiligung an den Wohnkosten für Hartz-IV-Empfänger sowie einen entsprechenden Antrag der Grünen-Fraktion (17/3058).

Folgende Verbände sind bei der Anhörung vertreten: Deutscher Gewerkschaftsbund, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Bundesagentur für Arbeit, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Institut der deutschen Wirtschaft Köln, Statistisches Bundesamt, Bundesrechnungshof, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Richterbund, Bundesvorstand des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend, Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, Der Paritätische Gesamtverband, Sozialverband Deutschland (SoVD).

Darüber hinaus werden insgesamt sieben Einzelsachverständige zu der Veranstaltung erwartet. (Deutscher Bundestag: ra)

Lesen Sie auch:
Opposition attackiert Hartz-IV-Gesetzentwurf


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Garantien für Uefa unterliegen Steuergeheimnis

    Der Erlass von Einkommensteuer für Veranstaltungen in Zusammenhang mit der Fußball-Europameisterschaft 2024 ist aus Sicht der Bundesregierung in besonderem öffentlichen Interesse. Allerdings unterlägen die Inhalte der Steuergarantien für den europäischen Fußballverband Uefa dem Steuergeheimnis, schreibt sie in ihrer Antwort (20/12227) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/11840).

  • Übererfüllung von EU-Rechtsakten

    Die Bundesregierung gibt in einer Antwort (20/12167) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/11742) Auskunft über das "Gold-Plating" von EU-Richtlinien beziehungsweise EU-Verordnungen. Danach wurden in dieser Legislaturperiode neun Richtlinien und drei Verordnungen über das von der Richtlinie beziehungsweise Verordnung geforderte Mindestmaß hinaus umgesetzt.

  • Werbung der Deutschen Bahn AG

    Die Deutsche Bundesregierung erteilt keine Auskünfte über den Umfang des Werbebudgets der Deutschen Bahn AG (DB AG). Es handle sich dabei um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens, heißt es in der Antwort der Regierung (20/12222) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/11503).

  • Beschränkung der Laienverteidigung

    Der Bundesrat will die in der Strafprozessordnung eröffnete Möglichkeit der Laienverteidigung einschränken. Nach den Vorstellungen der Länderkammer sollen künftig nur noch volljährige Angehörige des Beschuldigten, Vertreter etwa von Berufsverbänden oder Gewerkschaften oder Personen mit der Befähigung zum Richteramt - nach Genehmigung durch das Gericht - die Verteidigung übernehmen dürfen.

  • Innovative Ansätze in der Datenpolitik nötig

    Mit den Rahmenbedingungen für eine innovative Datenpolitik, also Datenaustausch und -nutzung sowie Datenschutz, hat sich der Digitalausschuss in einer öffentlichen Anhörung befasst. Die Sachverständigen bewerteten auch die nationalen Spielräume bei der Umsetzung des europäischen Data Acts, des Data Governance Acts aber auch der KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen