Gesetzentwurf: Firmen von Bürokratie entlasten
Entbürokratisierung: Anhebung der Pauschalierungsgrenzen für Rechnungen über Kleinbeträge und der Grenzbeträge zur Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung
Der Bundesrat lehnt in seiner Stellungnahme die Verkürzung der steuerlichen Aufbewahrungsfristen für Lieferscheine ab
Die Deutsche Bundesregierung will die Entbürokratisierung weiter vorantreiben und besonders kleine und mittlere Firmen entlasten. Wie es im Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (18/9949) heißt, sind Vereinfachungen im Steuerrecht und bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge geplant. Die Maßnahmen würden insgesamt 3,6 Millionen Betrieben zugute kommen, schreibt die Regierung in dem Entwurf.
Vorgesehen sind unter anderem eine Anhebung der Pauschalierungsgrenzen für Rechnungen über Kleinbeträge und der Grenzbeträge zur Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung. Außerdem werden die Fristen der steuerlichen Aufbewahrungsfrist für Lieferscheine verkürzt. Die Berechnung von Sozialbeiträgen wird vereinfacht. Wenn der tatsächliche Wert für den laufenden Monat nicht bekannt ist, soll die Berechnung auch auf Grundlage des Wertes des Vormonats erfolgen können.
Der Bundesrat lehnt in seiner Stellungnahme die Verkürzung der steuerlichen Aufbewahrungsfristen für Lieferscheine ab, weil diese oft Bestandteil der Rechnungen seien und bei Bargeschäften oft der einzige Anhaltspunkt bei der Ermittlung von Steuerhinterziehung seien. Die Bundesregierung bleibt in ihrer Gegenäußerung bei ihrer Auffassung. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 29.10.16
Home & Newsletterlauf: 21.11.16
Meldungen: Gesetze
-
Entsorgung von alten Elektrogeräten
Die Bundesregierung will die Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten verbessern. Ihr Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (20/14146) zielt darauf, die Sammelmengen zu steigern und die Brandrisiken durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithiumbatterien zu verbessern.
-
Führerscheinüberprüfung durch Arbeitgeber
Der Bundesrat will gesetzlich festschreiben, dass Arbeitgeber, die als Halter des Fahrzeugs ihren Arbeitnehmern ein Fahrzeug dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung stellen, ihren Kontrollpflichten Genüge tun, "wenn sie sich einmalig den Führerschein des Arbeitnehmers haben vorzeigen lassen und aus ihrer Perspektive kein konkreter Anlass besteht, das Dokument erneut zu prüfen".
-
Außenwirtschaftsgesetz wird geändert
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (20/13958) eingebracht. Damit soll die Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union umgesetzt und eine weitere Richtlinie geändert werden.
-
Bundesregierung plant Änderungen im Batterierecht
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.
-
CO2-Emissionen reduzieren
Die Bundesregierung will die Speicherung von Kohlendioxid im Meeresgrund auf hoher See ermöglichen - und dazu den Export des klimaschädlichen Treibhausgases in andere Länder wie etwa Norwegen erlauben. Ziel ist es, auf diese Weise schwer vermeidbare CO2-Emissionen zu reduzieren.