Änderung der Fleischetikettierung
Gesetzentwurf: Änderung der Fleischetikettierung
Rückverfolgung von Vermarktungs- und Erzeugungsstufen
(04.05.15) - Das System der fakultativen Etikettierung von Rindfleisch soll abgeschafft werden. Die Deutsche Bundesregierung legt dazu einen Entwurf zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes (18/4615) vor. Freiwillige Angaben der Marktbeteiligten zum Rindfleisch würden möglich bleiben, müssen künftig jedoch nicht mehr im Vorhinein genehmigt werden. Dem Entwurf liegt eine Änderung der EU-Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 durch die Verordnung (EU) Nr. 653/2014 zugrunde. Mit Wirkung vom 13. Dezember 2014 entfalle die gesetzliche Grundlage für die Genehmigung von freiwilligen Rindfleischetikettierungssystemen laut Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Danach dürfen freiwillige Angaben zum Rindfleisch ohne eine Genehmigung durch die Bundesanstalt ausgelobt werden, wenn diese objektiv und durch die zuständigen Behörden überprüfbar seien. Gleichzeitig entfalle die Pflicht zu einer unabhängigen Kontrolle durch eine von der Bundesanstalt anerkannte Kontrollstelle. Die Etikettierung von Rindfleisch soll der Herkunftssicherung für Rindfleisch dienen, das neben den allgemeinen Vorschriften des Lebensmittelrechts und der Lebensmittelkennzeichnung gilt.
Dadurch soll Rindfleisch über alle Vermarktungs- und Erzeugungsstufen bis zu einer Gruppe von Tieren zurückverfolgt werden können. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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