Bei unerlaubten Werbeanrufen droht Bußgeld
Gesetzentwurf des Bundeskabinetts gegen unerlaubte Werbeanrufe: Werbeanrufe sollen nur noch dann erlaubt sein, wenn die Angerufenen vorher ausdrücklich in das Telefonat eingewilligt haben
Callcentern und anderen Anrufern, die Verbrauchern ohne deren ausdrückliche Einwilligung Werbetelefonate aufdrängen, droht künftig ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro
(04.08.08) - Die Bundesregierung beschloss zwei neue Gesetzentwürfe zum Schutz bei Telefonwerbung und in der Telekommunikation. Weniger lästige Telefonwerbung verspricht sich die Bundesregierung durch den Gesetzentwurf des Bundeskabinetts gegen unerlaubte Werbeanrufe: Werbeanrufe sollen nur noch dann erlaubt sein, wenn die Angerufenen vorher ausdrücklich in das Telefonat eingewilligt haben. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig besser vor unerlaubten Werbeanrufen geschützt werden. Callcentern und anderen Anrufern, die Verbrauchern ohne deren ausdrückliche Einwilligung Werbetelefonate aufdrängen, droht künftig ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro.
Auch Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer sind künftig verboten; Verstöße werden mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet. Dies und weitere Regelungen sieht der neue Gesetzentwurf zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung vor.
"Wir schützen die Verbraucherinnen und Verbraucher wirkungsvoll vor unerwünschten Werbeanrufen und Kostenfallen im Internet, ohne die Wirtschaft mit unpraktikablen Regelungen zu belasten. Schließlich gehen die Verbraucher zunehmend dazu über, Waren und Dienstleistungen telefonisch oder über das Internet zu bestellen", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Dies solle natürlich auch weiterhin reibungslos funktionieren.
Schutz vor untergeschobenen Verträgen
Das Gesetz soll nicht nur unerwünschte Werbeanrufe verringern, sondern auch deren Folgen mildern: Es richtet sich gegen so genannte "untergeschobene" Verträge. Derartige Verträge kommen häufig telefonisch zustande, oft über die Lieferung von Zeitschriften, Zeitungen und Illustrierten, Wett- und Lottodienstleistungen. Künftig sollen derartige Verträge leichter zu widerrufen sein.
Des Weiteren ist beim Anbieterwechsel, zum Beispiel bei Telefonanbietern oder Energieversorgern, die Textform für die Kündigung des Altvertrages vorgesehen. Verbraucherinnen und Verbrauchern wird damit deutlicher als bisher klargemacht: Bei Widerruf des neu abgeschlossenen Vertrages bleiben sie dennoch an die Kündigung des alten Vertrages gebunden. Sie haben dann weder den alten noch den neuen Vertrag.
Transparentere Preise bei 0180-Nummern
Die Bundesregierung hat auch einen Gesetzentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes beschlossen. Ziel ist ein besserer Schutz speziell bei der Betreiber-Vorauswahl beim Telefonieren; der so genannten Preselection. Telefonate laufen hier automatisch über die voreingestellte Vorwahl des betreffenden Anbieters.
Außerdem bringt das Gesetz mehr Transparenz in die Mobilfunktarife: Auch die Preise für Mobilfunk-Anrufe bei 180-er Nummern müssen künftig genau angegeben werden. Das neue Gesetz führt zudem eine Preis-Höchstgrenze ein: Anrufe aus den Mobilfunknetzen bei 0180-Nummern dürfen dann maximal 28 Cent pro Minute oder 40 Cent pro Anruf kosten.
Statement der Industrie zum Gesetzentwurf des Bundeskabinetts gegen unerlaubte Werbeanrufe
Protest meldete der Call Center-Experte Bernhard Steimel, Sprecher der Brancheninitiative Voice Business, an. "Die Bundesjustizministerin schießt mit der Gesetzesvorlage eindeutig über das Ziel hinaus, wenn es um die Notwendigkeit der Schriftform wie zum Beispiel beim Anbieterwechsel für Telefondienstleistungen geht. Die Wiedereinführung eines textlichen Nachweises wird nicht nur zu erheblichen zusätzlichen Abwicklungskosten bei den Telefongesellschaften führen, sondern auch zu Preiserhöhungen und weiteren Verzögerungen bei der Umstellung für den Verbraucher", sagte Bernhard Steimel.
Es gebe nach seiner Ansicht bessere Verfahren, die das so genannte Unterschieben von Verträgen unmöglich machen, wie zum Beispiel das Voice Recording also die Aufnahme und Aufbereitung von Gesprächen mittels Sprachtechnologie.
"Hier wird einfach die Willensbekundung am Telefon mitgeschnitten, dem Kundenauftrag automatisch zugeordnet und dem bisherigen Anbieter im Rahmen des zwischen den Telefongesellschaften etablierten Verfahrens vorgelegt. Diese im Ausland bewährte Lösung wurde leider vom Gesetzgeber erst gar nicht näher geprüft und berücksichtigt. Es würde mich nicht wundern, wenn nach Inkrafttreten des Gesetzes sich die Beschwerden bei den Verbraucherzentralen wieder massiv zunehmen, weil der Anbieterwechsel nicht reibungslos funktioniert", monierte Steimel. (Deutsche Bundesregierung: Initiative Voice Business: ra)
Kontext (Informationen der Deutschen Bundesregierung):
Tipps gegen unerwünschte Telefonwerbung
Der Gesetzentwurf gegen unerlaubte Telefonwerbung
Die Änderung des Telekommunikationsgesetzes
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