Urheberrecht an Schulen und Hochschulen
Grüne wollen einfachen Zugriff auf urheberrechtlich geschützte Informationen
Streit um eine Vorschrift im Urheberrechtsgesetz für Schulen und Hochschulen
(17.10.08) - Die Regierungsfraktionen wollen eine Regelung, die es Schulen und Hochschulen erlaubt, zu Unterrichtszwecken Ausschnitte aus urheberrechtlich geschützten Quellen ihren Schülern und Studenten beispielsweise im Intranet zur Verfügung zu stellen, bis Ende 2012 befristen. Eine endgültige Entscheidung über die Regelung soll erst danach getroffen werden, wie der Gesetzentwurf (16/10569) von CDU/CSU und SPD vorsieht.
Die Regelung war im September 2003 in Kraft getreten und zunächst bis 2006, später bis 2008 befristet worden. Sie sieht eine Vergütung an den Autor des Werkes vor; eine kommerzielle Nutzung bleibt verboten.
Eine abschließende Bewertung der Auswirkungen dieser Vorschrift im Urheberrechtsgesetz sei bis jetzt nicht möglich gewesen, deshalb solle die Entscheidung über die Aufhebung der Befristung erst 2012 fallen, so die Fraktionen CDU/CSU und SPD.
Die Grünen sind demgegenüber der Meinung, dass Forschung und Lehre auch weiterhin einen einfachen Zugriff auf urheberrechtlich geschützte Informationen erhalten müssten. In einem Gesetzentwurf (16/10566) schlagen sie deshalb vor, die Befristung aufzuheben.
Sie weisen darauf hin, dass das Bundesjustizministerium im Mai dieses Jahres den gleichen Vorschlag gemacht habe. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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