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Anhörung: Novellierung der Insolvenzordnung


Insolvenzrechtsreform: Meinungen zum Sonderstatus für Lizenzen bei Insolvenz gingen auseinander
Bisherige Risiken hätten dazu geführt, dass beispielsweise Software-, Pharma- oder BioTech-Unternehmen ihren Firmensitz ins Ausland verlegt hätten


(24.04.08) - Durchaus unterschiedlich waren die Meinungen von Sachverständigen, die am 23. April 2008 zu einer zweiten Anhörung zur Novellierung der Insolvenzordnung geladen worden waren. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, ob Lizenzen einen Sonderstatus erhalten sollen. Die Regierung verspricht sich davon eine Stärkung des Wirtschafts- und Forschungsstandortes Deutschland. Nur so könne verhindert werden, dass deutsche Unternehmen in das Ausland abwandern. Die Regelung ist Teil eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung (16/7416 – "Entwurf eines Gesetzes zur Entschuldung mittelloser Personen, zur Stärkung der Gläubigerrechte sowie zur Regelung der Insolvenzfestigkeit von Lizenzen" – 05.12.2007).

Professor Heribert Hirte von der Universität Hamburg, begrüßte die vorgeschlagene Regelung. Es sei nicht länger hinnehmbar, dass der Insolvenzverwalter die weitere Realisierung eines Lizenzvertrages verweigere, sobald ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Lizenzgebers eröffnet würde. Diese bisherigen Risiken hätten dazu geführt, dass beispielsweise Software-, Pharma- oder BioTech-Unternehmen ihren Firmensitz ins Ausland verlegt hätten. Der Sachverständige schlug jedoch eine Reihe von Änderungsvorschlägen vor. Er wies beispielsweise darauf hin, dass der Begriff "geistiges Eigentum" näher erläutert werden sollte.

Auch Rechtsanwalt Rainer Bausch aus Ingelheim am Rhein bezeichnete die von der Bundesregierung vorgeschlagene Änderung der Insolvenzordnung im Hinblick auf Schuldner als Lizenzgeber als "dringend notwendig". Sie sei "gut für unseren Standort im internationalen Vergleich" und berücksichtige angemessen die Interessen der verschiedenen Seiten. Die Pharmaindustrie sei aufgrund ihrer sehr hohen und weiterhin steigenden Investitionen in Forschung und Entwicklung von der Neuregelung besonders betroffen, so Bausch. Der Sachverständige wies darauf hin, dass die Entwicklung eines neuen Medikaments im Durchschnitt zehn bis zwölf Jahre dauere und 800 Millionen Euro koste.

Professor Winfried Bullinger, Rechtsanwalt aus Berlin, meinte ebenfalls, das Ziel der Insolvenzrechtsreform, Lizenzverträge "insolvenzfest" auszugestalten, sei richtig. Die gegenwärtige rechtliche Situation führe zu Ungerechtigkeiten im Insolvenzfall und hemme Lizenzgeschäfte.

Ganz anderer Meinung war der Rechtsanwalt Rolf Leithaus aus Köln: Die geplante Einfügung eines neuen Passus in die Insolvenzordnung stelle einen Eingriff in den Grundsatz der Gleichbehandlung der Gläubiger dar. Dass die Insolvenz eines Vertragspartners negative und sogar Existenz bedrohende Folgewirkungen auf die anderen Partner habe, liege in der Natur der Sache. Eine Besserstellung von Rechten von Lizenznehmern im Verhältnis zu sonstigen Vertragspartnern sei nicht zu rechtfertigen.

Frank Frind, Richter am Amtsgericht Hamburg, sah dies genauso: Die vorgesehene Regelung schaffe unnötige Sonderrechte für einzelne Gläubiger. Sie öffne so die "Büchse der Pandora".

Professor Wolfgang Marotzke von der Universität Tübingen stimmte dem zu. Vor dem Hintergrund, dass die Insolvenz eines Unternehmens für den Inhaber wie für Gläubiger eine "Katastrophe" sei, verstehe es sich nahezu von selbst, dass oberstes Prinzip des Insolvenzrechts die Gleichbehandlung aller Gläubiger sein müsse.

Klaus Pannen, Rechtsanwalt aus Hamburg, bezeichnete die vorgeschlagene Regelung als "problematisch". Es sei kein Grund ersichtlich, eine Sonderregelung nur für Lizenzverträge zu schaffen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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