Änderungen des UWG
Große Mehrheit für Änderung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)
Brüssel will die Rechts- und Verwaltungsvorschriften über unlauteren Wettbewerb angleichen
(27.11.08) - Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen sowie der FDP und der Grünen hat der Rechtsausschuss beschlossen, einen Entwurf zur Änderung des Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG, 16/10145) anzunehmen.
Das Parlament ist gehalten, eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umzusetzen. Brüssel will die Rechts- und Verwaltungsvorschriften über unlauteren Wettbewerb angleichen. CDU/CSU und SPD erklärten übereinstimmend, es gebe "weiteren Handlungsbedarf". So sei es etwa zu überprüfen, ob der Passus zur Gewinnabschöpfung zu eng gefasst sei und deshalb ins Leere laufe.
Gegenwärtig findet dieses Gesetz nur bei vorsätzlicher Tat Anwendung. Auch das Recht zur Vertragsauflösung und die Mahnverfahren seien zu überprüfen. Eine weitere Erhebung sei aber notwendig, um über belastbares Zahlenmaterial zu verfügen. Auch die beiden Oppositionsfraktionen machten deutlich, für sie ginge der Entwurf "in die richtige Richtung".
Die Linke enthielt der Stimme. Es bedürfe keiner weiteren Erhebung. Vor allem der Gewinnabschöpfungsanspruch staatlicher Behörden könne schon jetzt ohne weiteres geändert werden, so die Position der Fraktion.
Die Bundesregierung wies darauf hin, das EU-Recht sei jetzt umzusetzen. Über weitere Änderungen des UWG solle in der nächsten Wahlperiode entschieden werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>