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Betreuung von Langzeitarbeitslosen


Gesetzentwurf: SPD will Grundgesetz ändern damit Jobcenter so organisiert bleiben können wie bisher
Grundsicherung für Arbeitssuchende wird nicht nur von den Argen erbracht, sondern auch von bestimmten Kommunen in Eigenregie


(15.12.09) - Damit Kommunen und die Bundesanstalt für Arbeit auch künftig so wie bisher gemeinsam Langzeitarbeitslose betreuen können fordert die SPD-Fraktion eine Grundgesetzänderung und hat einen Gesetzentwurf (17/182) dafür vorgelegt.

Hintergrund der vorgeschlagenen Neuregelung: Das Bundesverfassungsgericht "hat dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 31. Dezember 2010 eine verfassungskonforme Regelung zu finden", da die derzeitige Form der Zusammenarbeit in den Arbeitsgemeinschaften (Argen) unvereinbar mit dem Grundgesetz sei, heißt es in der Vorlage.

Mit dem Gesetzentwurf will die Fraktion die verfassungsrechtliche Grundlage dafür schaffen, "dass die Zusammenarbeit über 2010 hinaus fortgesetzt werden kann". Die derzeitige Organisationsform "wird als eine zulässige Form der Verwaltungsorganisation zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende ins Grundgesetz aufgenommen", heißt es in der Begründung.

Derzeit wird die Grundsicherung für Arbeitssuchende nicht nur von den Argen erbracht, sondern auch von bestimmten Kommunen in Eigenregie. Diese sogenannten Optionskommunen handeln aufgrund einer gesetzlichen Experimentierklausel. Die Änderungen des Grundgesetzes sollen laut SPD-Entwurf "auch sicherstellen, dass diese die Aufgaben dauerhaft wahrnehmen dürfen. Damit wird auch für sie eine sichere Rechtsgrundlage geschaffen."

Der Gesetzentwurf (17/182) ersetzt den Entwurf (17/114), den die SPD-Fraktion ursprünglich eingebracht hatte und der aufgrund eines redaktionellen Versehens nicht vollständig war. Der aktuelle Entwurf enthält darüber hinaus die oben beschriebene grundgesetzliche Absicherung der Optionskommunen. (Deutscher Bundestag: ra)


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