Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Fraktionen wollen Anleger besser schützen


Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungs-Gesetz: Nach Meinung der Linksfraktion trage der Anlegerschutz die "Handschrift der Finanzlobby"
Eigener Gesetzentwurf zum Grauen Kapitalmarkt und zur Aufsicht über Finanzvermittler kommt


(16.11.10) - Alle Fraktionen sehen Handlungsbedarf, um Geldanleger besser zu schützen. Die Ansichten über den von der Deutschen Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes (17/3628) gingen in einer Sitzung des Finanzausschusses jedoch weit auseinander.

Ein Sprecher der Unionsfraktion sagte: "Da muss etwas getan werden. Das sollten wir zügig tun" und verwies auf die drei Elemente des Gesetzentwurfs: Anleger vor Falschberatung schützen, das "Anschleichen" an Unternehmen zwecks Übernahme durch Investoren verhindern sowie offene Immobilienfonds vor zu starker Rückgabe von Anteilscheinen bewahren.

Die FDP-Fraktion verwies darauf, dass die Verhinderung des "Anschleichens" viel mit Anlegerschutz zu tun habe. So hätten am Deutschen Aktien-Index (DAX) orientierte Fonds Probleme damit, bei Übernahmeversuchen entstehende Kursausschläge nachzubilden.

Der Entwurf sieht vor, dass alle Mitarbeiter in der Anlageberatung - Vertriebsverantwortliche und "Compliance-Beauftragte" - künftig bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu registrieren sind. Bei Falschberatung oder fehlender Information über Provisionen darf die BaFin Bußgelder verhängen. Anleger müssen außerdem besser über Finanzprodukte informiert werden. Dazu soll ein "kurzes und leicht verständliches Dokument" dienen.

Die SPD-Fraktion kritisierte, dass der ursprüngliche Entwurf weit mehr Bestimmungen zum Anlegerschutz vorgesehen habe. Diese seien bei den "Beratungen im Vorfeld verloren gegangen". Diese Reduzierung des Anlegerschutzes sei ein "schwerer konzeptioneller Fehler".

Die FDP-Fraktion entgegnete, die Tätigkeit als Vermittler von Finanzprodukten solle einheitlich in der Gewerbeordnung geregelt werden.

Von der Linksfraktion hieß es, man habe höhere Erwartungen an den Gesetzentwurf gehabt, der jetzt keinerlei Regelungen zu geschlossenen Fonds enthalte. "Der Anlegerschutz trägt die Handschrift der Finanzlobby", kritisierte die Fraktion. Notwendig sei die Schaffung einer Verbraucherschutzbehörde und eines Finanz-TÜV, der jedes Finanzprodukt vor der Zulassung prüfe.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verwies darauf, dass es viele Regelungen zum Anlegerschutz gebe, aber nur geringe Durchsetzungsmöglichkeiten. Vor den Gerichten würden viele Anleger scheitern. Bei diesem Thema sei der Gesetzentwurf eine "große Leerstelle". Die Fraktion vermisste Regelungen für Zertifikate und intransparente Finanzprodukte.

Die Unionsfraktion entgegnete, man müsse zwischen "grauen Produkten" und "weißen Produkten", die sehr transparent seien", unterscheiden.

Die Bundesregierung kündigte einen eigenen Gesetzentwurf zum Grauen Kapitalmarkt und zur Aufsicht über Finanzvermittler an. Ein Referentenentwurf solle bis Jahresende vorliegen.

Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass nach den massiven Rückgaben von Anteilen an offenen Immobilienfonds durch institutionelle Anleger für neu erworbene Anteile an diesen Fonds künftig eine Mindesthaltefrist von zwei Jahren gelten soll.

Daran sollen sich zwei weitere Jahre mit "Halteanreizen" anschließen. Darunter versteht die Regierung, dass ausstiegswillige Anleger im dritten Jahr einen Abschlag von zehn Prozent und im vierten Jahr einen Abschlag von fünf Prozent ihres Anteilwertes hinnehmen müssen. Die Bundesregierung verspricht sich davon eine Stabilisierung bei den offenen Fonds. Auch die Fraktionen sahen Handlungsbedarf in diesem Bereich.

Die FDP-Fraktion wies jedoch darauf hin, dass es nicht nur Anleger gebe, die ihre Anteile zurückgeben, sondern auch Anleger, die ihre Anteile halten wollten und mit einer Auflösung der Fondsgesellschaft nicht einverstanden seien.

Der Ausschuss beschloss eine Öffentliche Anhörung zum Anlegerschutzgesetz, die am 1. Dezember stattfinden soll. Dabei soll es auch um mehrere Anträge der Oppositionsfraktionen gehen. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Datenübermittlung und Datenpflege

    Als Unterrichtung durch die Deutsche Bundesregierung liegt der "Evaluierungsbericht des Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken" (20/10200) vor.

  • Durchsetzung des DSA

    Die Deutsche Bundesregierung hat das Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene vorgelegt. Während die ab 17. Februar 2024 in der Europäischen Union geltende DSA-Verordnung etwa Sorgfaltspflichten für Online-Dienste im Kampf gegen Desinformation und Hassrede im Internet und die Durchsetzung auf EU-Ebene regelt, konkretisiert der Gesetzentwurf der Bundesregierung Zuständigkeiten der Behörden in Deutschland.

  • Klarstellung für Betriebsräte und Unternehmen

    Die Bundesregierung will das Betriebsverfassungsgesetz ändern. Durch einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/9469) sollen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom Januar 2023 entstandene Rechtsunsicherheiten beseitigt werden.

  • 1:1-Umsetzung wird angestrebt

    Die von der Bundesregierung geplante Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in nationales Recht war Thema einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages am. Die Sachverständigen sahen den Opferschutz durch den Regierungsentwurf gestärkt, sprachen sich aber für eine Reihe von Nachbesserungen aus.

  • Modernisierung der Registerlandschaft

    Mit der Annahme eines Gesetzentwurfs (20/8866) der Deutschen Bundesregierung in geänderter Fassung hat der Wirtschaftsausschuss in seiner Sitzung einer Änderung des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes einstimmig zugestimmt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen