Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Änderung des Atomgesetzes


Vorwurf von Verzögerungstaktiken: Regierungsfraktionen lassen Abstimmung über Wortprotokoll von turbulenter Ausschusssitzung vertagen
Wurde den Abgeordneten der Opposition in den turbulenten Sitzungen Ende Oktober das Recht verwehrt, Stellung zu ihren Änderungsanträgen zu nehmen?


(16.11.10) - Vor der Abstimmung im Bundestag über die Gesetze zur Änderung des Atomgesetzes (17/3051 und 17/3052) hatten die Abgeordneten der Regierungsfraktionen sowie die der Opposition im Umweltausschuss hart miteinander gerungen und sich mit Anträgen, Gegenanträgen, Beschimpfungen sowie dem Vorwurf von Verzögerungstaktiken wechselseitig verärgert.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sah im Verlauf der Sitzung vom 26.Oktober 2010 ihr Antragsrecht verletzt. In einem Schreiben an die Ausschussvorsitzende mit Kopie an Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) kündigten die Abgeordneten eine mögliche gerichtliche Überprüfung der Vorgänge an. Zur Beweissicherung baten sie in dem Schreiben um die Herausgabe von Tonbandaufzeichnungen sowie Wortprotokollen der Sitzung.

Eigentlich sollte in der Sitzung am 10. November über zwei Anträge von Bündnis 90/Die Grünen abgestimmt werden. Die Abgeordneten wollten die Erstellung eines Wortprotokolls der Sitzungen vom 25. und 26. Oktober erreichen sowie eine Erörterung darüber ansetzen, ob den Abgeordneten der Opposition in den turbulenten Sitzungen Ende Oktober das Recht verwehrt worden sei, Stellung zu ihren Änderungsanträgen zu nehmen.

Die Abstimmungen fielen aus; die CDU/CSU-Fraktion beantragte zu Beginn der heutigen Ausschusssitzung, zunächst keinen Beschluss über diese Tagesordnungspunkte zu fassen.

Es wurde zwar von der Unionsfraktion betont, dass "wir alle ein Interesse an einem möglichst genauen Protokoll haben" und dass auch "der Tonmitschnitt nicht gelöscht wird". Die Sprecherin gab aber zu bedenken, dass ein Wortprotokoll nur vor einer Sitzung beschlossen werden könne, die Herausgabe der Tonmitschnitte nicht zulässig sei und man die Entscheidung einer Runde der fünf Parlamentarischen Geschäftsführer nicht durch eine vorhergehende Entscheidung erschweren solle. Die FDP-Fraktion schloss sich diesem Antrag an und bat auch, um die Verschiebung der Beschlussfassung.

Die Opposition reagierte empört. Aus der SPD kam deutlicher Widerspruch. Es wurde darauf hingewiesen, dass während der Sitzung am 26. Oktober mehrfach die Protokollierung der Vorgänge beantragt wurde und dies auch zugesagt worden sei. "Wir wollen die wörtliche Protokollierung", so die SPD-Abgeordneten.

Ebenso entschlossen äußerte sich die Linksfraktion und sprach vom Versuch der Trickserei. Uns "überrascht der Antrag der Regierungskoalition nicht", hieß es und weiter: "Die Linke wird durch ihre Abgeordneten ein Wortprotokoll beantragen".

Die Grünen appellierten an die Fraktionen von CDU/CSU und FDP die Anträge zu beschließen. Sie sahen keinen Grund, die Abstimmung abzusetzen und kritisierte, dass so die Aufarbeitung erschwert würde.

Über die Vertagung beider Tagesordnungspunkte wurde einzeln abgestimmt. Der Vertagung wurde jeweils mit der Mehrheit der Stimmen von CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Linkspartei zugestimmt. (Deutscher Bundestag: ra)

Lesen Sie auch:
Opposition kritisiert Atom-"Geheimvertrag"

Lesen Sie auch zur möglichen (realistischen) Entschädigungsregelung für Einzelpersonen im Schadensfall
Atomkraft blockiere Energiewende

Lesen Sie mehr:
Sicherheit von Atomkraftwerken
Bei nuklearen Schäden haftpflichtig
Beitrag zur weiteren Risikovorsorge


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Gesetzentwurf: Neufassung der Energieauditpflicht

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Neufassung der Energieauditpflicht (20/11852) vorgelegt. Am 10. Oktober 2023 ist die Neufassung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) in Kraft getreten. Zwar seien mit dem Energieeffizienzgesetz bereits wesentliche Anforderungen der Neufassung der EED in nationales Recht umgesetzt worden, allerdings müssten noch weitere Anforderungen umgesetzt werden, so die Bundesregierung. Insbesondere gab es demnach wesentliche Änderungen im Bereich der Energieauditpflicht für Unternehmen.

  • Terrorismusstrafrecht & EU-Vorgaben

    Die Bundesregierung will das Terrorismusstrafrecht nachbessern und an EU-Vorgaben anpassen. Wie die Bundesregierung in dem "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung" (20/11848) anführt, habe die Europäische Union eine mangelnde Umsetzung der Vorgaben gerügt.

  • Umsetzung der DSGVO

    Der Bundesrat will die Verfolgung datenschutzrechtlicher Verstöße im Rahmen von lauterkeitsrechtlichen Konkurrenten- oder Verbandsklage nach Paragraf 3a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ausdrücklich ausschließen. Dazu hat die Länderkammer den "Entwurf eines Gesetzes zum Abbau datenschutzrechtlichen Gold-Platings im Wettbewerbsrecht" (20/11879) vorgelegt.

  • Rechtssicherheit für Betriebsräte

    Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat für eine Neuregelung der Bezahlung von Betriebsräten gestimmt. Mit den Stimmen aller Fraktionen und Gruppen des Bundestages stimmte der Ausschuss für einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/9469) der Bundesregierung in ungeänderter Fassung.

  • Gesetz: Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes (20/11226) zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes vorgelegt. Die EU-Richtlinie 2023/2413 zur Änderung der EU-Richtlinie 2018/2001 sieht vor, dass der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen der Union auf mindestens 42,5 Prozent bis zum Jahr 2030 gesteigert wird.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen