Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

FDP will Bürgerrechte stärken


FDP: Aufgehoben werden soll mit dem Bürgerrechtestärkungs-Gesetzes das erst vor kurzem in Kraft getretene Netzwerkdurchsetzungsgesetz
Netzwerkdurchsetzungsgesetz sei "verfassungsrechtlich mindestens zweifelhaft"



Die FDP-Fraktion vertritt die Ansicht, dass der Gesetzgeber die Bürgerrechte "in der letzten Legislaturperiode in einer Vielzahl von Fällen unverhältnismäßig eingeschränkt" hat. Dies schreibt sie im Entwurf eines Bürgerrechtestärkungs-Gesetzes (19/204). Auch im Kampf gegen Terrorismus und Kriminalität seien "die Grenzen zu beachten, die das Grundgesetz dem staatlichen Handeln zieht", heißt es zur Begründung. Der Gesetzentwurf sieht als Sofortmaßnahme vor, die Regelungen zur anlasslosen Speicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten, der sogenannten Vorratsdatenspeicherung, aus dem Telemediengesetz zu streichen. Diese seien verfassungs- und europarechtswidrig, schreibt die Fraktion.

Aufgehoben werden soll mit dem Bürgerrechtestärkungs-Gesetzes zudem das erst vor kurzem in Kraft getretene Netzwerkdurchsetzungsgesetz, mit dem Online-Plattformen wir Facebook und Twitter zur zügigen Löschung rechtswidriger Inhalte verpflichtet werden. Dieses Gesetz sei "verfassungsrechtlich mindestens zweifelhaft", schreibt die Fraktion.

Grundsätzlich führt sie aus, es sei "verfassungspolitisch nicht klug", die äußersten Grenzen des Verfassungsrechts "ohne überzeugende Gründe auszureizen". Stattdessen sollten "die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger wieder respektiert werden und als Grund statt nur als Grenze staatlichen Handelns Beachtung finden". (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 02.01.18
Home & Newsletterlauf: 23.01.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Führerscheinüberprüfung durch Arbeitgeber

    Der Bundesrat will gesetzlich festschreiben, dass Arbeitgeber, die als Halter des Fahrzeugs ihren Arbeitnehmern ein Fahrzeug dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung stellen, ihren Kontrollpflichten Genüge tun, "wenn sie sich einmalig den Führerschein des Arbeitnehmers haben vorzeigen lassen und aus ihrer Perspektive kein konkreter Anlass besteht, das Dokument erneut zu prüfen".

  • Außenwirtschaftsgesetz wird geändert

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (20/13958) eingebracht. Damit soll die Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union umgesetzt und eine weitere Richtlinie geändert werden.

  • Bundesregierung plant Änderungen im Batterierecht

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.

  • CO2-Emissionen reduzieren

    Die Bundesregierung will die Speicherung von Kohlendioxid im Meeresgrund auf hoher See ermöglichen - und dazu den Export des klimaschädlichen Treibhausgases in andere Länder wie etwa Norwegen erlauben. Ziel ist es, auf diese Weise schwer vermeidbare CO2-Emissionen zu reduzieren.

  • Nutzung von Mobilitätsdaten

    Damit multimodale Reise- und Echtzeit-Verkehrsinformationsdienste ermöglicht und eine Datengrundlage für die anbieterübergreifende digitale Buchung und Bezahlung von Mobilitätsdienstleistungen geschaffen werden kann, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Mobilitätsdatengesetzes (20/13954) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen