Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

FDP will Bürgerrechte stärken


FDP: Aufgehoben werden soll mit dem Bürgerrechtestärkungs-Gesetzes das erst vor kurzem in Kraft getretene Netzwerkdurchsetzungsgesetz
Netzwerkdurchsetzungsgesetz sei "verfassungsrechtlich mindestens zweifelhaft"



Die FDP-Fraktion vertritt die Ansicht, dass der Gesetzgeber die Bürgerrechte "in der letzten Legislaturperiode in einer Vielzahl von Fällen unverhältnismäßig eingeschränkt" hat. Dies schreibt sie im Entwurf eines Bürgerrechtestärkungs-Gesetzes (19/204). Auch im Kampf gegen Terrorismus und Kriminalität seien "die Grenzen zu beachten, die das Grundgesetz dem staatlichen Handeln zieht", heißt es zur Begründung. Der Gesetzentwurf sieht als Sofortmaßnahme vor, die Regelungen zur anlasslosen Speicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten, der sogenannten Vorratsdatenspeicherung, aus dem Telemediengesetz zu streichen. Diese seien verfassungs- und europarechtswidrig, schreibt die Fraktion.

Aufgehoben werden soll mit dem Bürgerrechtestärkungs-Gesetzes zudem das erst vor kurzem in Kraft getretene Netzwerkdurchsetzungsgesetz, mit dem Online-Plattformen wir Facebook und Twitter zur zügigen Löschung rechtswidriger Inhalte verpflichtet werden. Dieses Gesetz sei "verfassungsrechtlich mindestens zweifelhaft", schreibt die Fraktion.

Grundsätzlich führt sie aus, es sei "verfassungspolitisch nicht klug", die äußersten Grenzen des Verfassungsrechts "ohne überzeugende Gründe auszureizen". Stattdessen sollten "die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger wieder respektiert werden und als Grund statt nur als Grenze staatlichen Handelns Beachtung finden". (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 02.01.18
Home & Newsletterlauf: 23.01.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt

    Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).

  • Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

    Mit der 21. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsordnung soll die Ausfuhr von "Dual-Use-Gütern", also Waren mit doppeltem Verwendungszweck, restriktiver gehandhabt werden.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Der Etat des Bundesfinanzministeriums (Einzelplan 08) soll 2025 um 332 Millionen Euro auf 10,1 Milliarden Euro steigen im Vergleich zu 2024. Das zumindest sieht der Haushaltsentwurf der Bundesregierung vor, der dem Bundestag zugeleitet wurde (20/12400).

  • Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz beschlossen

    Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes" (KapMuG - 20/10942, 20/11307) beschlossen. Die Vorlage passierte das Gremium in geänderter Fassung mit Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Ablehnung der CDU/CSU-Fraktion, der Gruppen Die Linke und BSW und Enthaltung der AfD-Fraktion.

  • Auskunftssperren für Mandatsträger

    Die Deutsche Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (20/12349) den Schutz gefährdeter Personen vor Anfeindungen oder sonstigen Angriffen, die nach Bekanntwerden ihrer Wohnanschrift durch Melderegisterauskünfte erfolgen können, verstärken.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen