FDP will Bürgerrechte stärken
FDP: Aufgehoben werden soll mit dem Bürgerrechtestärkungs-Gesetzes das erst vor kurzem in Kraft getretene Netzwerkdurchsetzungsgesetz
Netzwerkdurchsetzungsgesetz sei "verfassungsrechtlich mindestens zweifelhaft"
Die FDP-Fraktion vertritt die Ansicht, dass der Gesetzgeber die Bürgerrechte "in der letzten Legislaturperiode in einer Vielzahl von Fällen unverhältnismäßig eingeschränkt" hat. Dies schreibt sie im Entwurf eines Bürgerrechtestärkungs-Gesetzes (19/204). Auch im Kampf gegen Terrorismus und Kriminalität seien "die Grenzen zu beachten, die das Grundgesetz dem staatlichen Handeln zieht", heißt es zur Begründung. Der Gesetzentwurf sieht als Sofortmaßnahme vor, die Regelungen zur anlasslosen Speicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten, der sogenannten Vorratsdatenspeicherung, aus dem Telemediengesetz zu streichen. Diese seien verfassungs- und europarechtswidrig, schreibt die Fraktion.
Aufgehoben werden soll mit dem Bürgerrechtestärkungs-Gesetzes zudem das erst vor kurzem in Kraft getretene Netzwerkdurchsetzungsgesetz, mit dem Online-Plattformen wir Facebook und Twitter zur zügigen Löschung rechtswidriger Inhalte verpflichtet werden. Dieses Gesetz sei "verfassungsrechtlich mindestens zweifelhaft", schreibt die Fraktion.
Grundsätzlich führt sie aus, es sei "verfassungspolitisch nicht klug", die äußersten Grenzen des Verfassungsrechts "ohne überzeugende Gründe auszureizen". Stattdessen sollten "die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger wieder respektiert werden und als Grund statt nur als Grenze staatlichen Handelns Beachtung finden". (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 02.01.18
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