Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen


Anhörung zum Gendiagnostikgesetz: Im Detail gab es eine Reihe von Änderungsvorschlägen
Einbeziehung der Forschung in das Gesetz: Peter Schaar erklärte, dass die Regelungen zum Datenschutz in Bund und Bundesländern hierfür nicht ausreichend seien

(23.01.09) - Der Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen bei Menschen, das Gendiagnostikgesetz, ist bei Sachverständigen grundsätzlich auf Zustimmung gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss waren am Mittwochnachmittag über 50 Interessenverbände und Einzelsachverständige geladen, um Detailfragen der Abgeordneten zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (16/10532, 16/10582) zu beantworten.

"Im Großen und Ganzen" sei "eine ausgewogene Balance" erreicht, das Gesetz enthalte ein "differenziertes Konzept" für den Umgang mit genetischen Untersuchungen, so der Tenor der Stellungnahmen.

Im Detail gab es eine Reihe von Änderungsvorschlägen. Bedarf hierfür sahen die Sachverständigen unter anderem für vorgeburtliche genetische Untersuchungen.

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung begrüßte zwar, dass Regelungen für die Pränataldiagnostik enthalten sind.

Die Voraussetzungen, unter denen solche Untersuchungen zulässig seien, müssten jedoch enger gefasst und präzisiert werden, sagten auch Vertreter der Allianz Chronisch Seltener Erkrankungen und des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen.

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe forderte zudem ein ausdrückliches Verbot, Untersuchungen mit Blick auf spätmanifestierende Krankheiten vorzunehmen.

Die Einzelsachverständigen Professor Klaus Zerres, Professor Wolfram Henn und Professorin Irmgard Nippert wiesen dagegen darauf hin, dass die Untersuchung in der Praxis kaum nachgefragt würde und für Ausnahmefälle möglich bleiben sollte.

Uneins waren die Vertreter der Interessenverbände hinsichtlich der Regelungen für den Bereich der Versicherung:
Der Deutsche Anwaltverein sagte, die im Gesetz vorgesehene Ausnahmeregelung ab einer bestimmten Versicherungssumme sei diskriminierend und nicht praktikabel. Professor Axel W. Bauer hingegen sprach von einem "erträglichen Kompromiss".

Ein erhebliches Defizit sahen die Sachverständigen in der Anhörung übereinstimmend darin, dass das Gesetz nicht für genetische Untersuchungen zu Forschungszwecken gelten soll.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte, Peter Schaar, erklärte etwa, dass die Regelungen zum Datenschutz in Bund und Bundesländern hierfür nicht ausreichend seien.

Eine Einbeziehung der Forschung in das Gesetz sei "zum Schutz der Probanden und für die Rechtssicherheit der Forschung" notwendig, sagte auch Regine Kollek, Professorin der Universität Hamburg. Es handele sich nicht mehr um kleine, lokal begrenzte Probensammlungen, sondern um Biodatenbanken, für es eigener Regelungen bedürfe.

Ziel des Gendiagnostikgesetzes ist, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung hinsichtlich genetischer Daten zu schützen und Diskriminierungen zu verhindern. Die Regelungen betreffen medizinische Versorgung, Abstammung, Arbeitsleben und Versicherungsverträge.

Der Bundesrat unterbreitet in seiner Stellungnahme (Anlage 3 zu 16/10532) in 32 Nummern eine ganze Reihe von Änderungsvorschlägen, die von den Sachverständigen aufgegriffen wurden.

Die Stellungnahmen der Sachverständigen und Interessenverbände sind abrufbar unter http://www.bundestag.de/ausschuesse/a14/anhoerungen/105/stllg/index.html.
(Deutscher Bundestag: ra)

Lesen Sie auch:
Gentechnik: Hohe Hürden bei Gentests
Gentest und Datenschutz


Meldungen: Gesetze

  • Vergaberecht soll vereinfacht werden

    Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.

  • Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.

  • Entsorgung von alten Elektrogeräten

    Die Bundesregierung will die Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten verbessern. Ihr Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (20/14146) zielt darauf, die Sammelmengen zu steigern und die Brandrisiken durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithiumbatterien zu verbessern.

  • Führerscheinüberprüfung durch Arbeitgeber

    Der Bundesrat will gesetzlich festschreiben, dass Arbeitgeber, die als Halter des Fahrzeugs ihren Arbeitnehmern ein Fahrzeug dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung stellen, ihren Kontrollpflichten Genüge tun, "wenn sie sich einmalig den Führerschein des Arbeitnehmers haben vorzeigen lassen und aus ihrer Perspektive kein konkreter Anlass besteht, das Dokument erneut zu prüfen".

  • Außenwirtschaftsgesetz wird geändert

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (20/13958) eingebracht. Damit soll die Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union umgesetzt und eine weitere Richtlinie geändert werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen