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BaFin veröffentlichte Neufassung der MaRisk


BaFin: Neue Guidelines zu Liquiditätspuffern, Risikokonzentrationen und Stresstests umgesetzt
Auch die Neufassung hält an der grundsätzlichen prinzipienorientierten Ausrichtung der MaRisk fest


(04.01.11) - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am Mittwoch, den 15. Dezember 2010, ihre neu gefassten Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) veröffentlicht. Die BaFin setzt darin unter anderem die neuen Guidelines zu Liquiditätspuffern, Risikokonzentrationen und Stresstests um, die das Comittee of European Banking Supervisors (CEBS) verabschiedet hatte.

Zudem hat die BaFin die gesammelten Erfahrungen aus der Aufsichts- und Prüfungspraxis zum Anlass genommen, um Ergänzungen bezüglich der Anforderungen an das Risikotragfähigkeitskonzept und die Strategien vorzunehmen. Näheres zu den einzelnen Änderungen und Ergänzungen ist dem begleitenden Anschreiben zu entnehmen.

Auch die Neufassung hält an der grundsätzlichen prinzipienorientierten Ausrichtung der MaRisk fest und räumt dem Proportionalitätsgedanken weiterhin großes Gewicht ein.

Die neuen MaRisk treten mit dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung in Kraft. Um den Instituten trotzdem ausreichende Umsetzungszeiträume einzuräumen, müssen die Institute neue Anforderungen der MaRisk erst bis zum 31. Dezember 2011 vollumfänglich umgesetzt haben. Bis zu diesem Zeitpunkt haben die Institute diesbezüglich nicht mit aufsichtlichen Sanktionen zu rechnen. (BaFin: ra)


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