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Vorgaben zum Aufbau bestimmter Risikopuffer


Baseler Ausschuss veröffentlicht Regelungstexte und QIS-Ergebnisse zu Basel III
Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Bankensektors durch Basel III


(03.01.11) - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat in einer Presseerklärung auf neue Regulierungsentwicklungen im Bankensektor - bekannt als Basel III - aufmerksam gemacht.

So hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision - BCBS) am 16.Dezember 2010 die Regelungstexte der künftigen internationalen Eigenkapital- und Liquiditätsstandards (Basel III) sowie die Ergebnisse der quantitativen Auswirkungsstudie (QIS) veröffentlicht.

Die Notenbankpräsidenten und Leiter der Aufsichtsbehörden (Governors and Heads of Supervision - GHOS) hatten sich Mitte September 2010 auf neue Eigenkapital- und Liquiditätsvorschriften verständigt, die von den Staatschefs der G20 im November bestätigt wurden. Der Baseler Ausschuss veröffentlicht nun das seit Dezember 2009 konsultierte, finale Basel III-Regelwerk.

Wesentliche Elemente für die vom Baseler Ausschuss angestrebte Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Bankensektors sind die Verbesserung der Qualität der Eigenkapitalbestandteile, höhere Mindestkapitalanforderungen, und die Einführung weltweiter Liquiditätsstandards. Darüber hinaus enthält Basel III Vorgaben zum Aufbau bestimmter Risikopuffer.

Neben den Regelungstexten hat der Baseler Ausschuss auch die Ergebnisse der umfassenden quantitativen Auswirkungsstudie (quantitative impact study -QIS) publiziert. Um die Auswirkungen der neuen Anforderungen zu ermitteln, hatten der Baseler Ausschuss und der Ausschuss der europäischen Bankenaufseher (Committee of European Banking Supervisors - CEBS) – abgestimmt mit den jeweiligen Mitgliedsländern – insgesamt 263 Banken aus 23 Mitgliedsländern in eine Auswirkungsstudie einbezogen.

Der Baseler Ausschuss wie auch die Staats- und Regierungschefs der G 20 erwarten, dass die Regeln von Basel III konsequent und einheitlich umgesetzt werden, wofür den Banken ein stufenweiser Übergang auf die neuen Regeln bis Ende 2018 eingeräumt wird. (BaFin: ra)


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