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Verbot bestimmter Credit Default Swaps


BaFin widerruft Allgemeinverfügungen vom 18. Mai 2010 zum Leerverkaufsverbot
Hintergrund ist das zeitgleiche Inkrafttreten des Gesetzes zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte


(09.08.10) - Die Allgemeinverfügungen der BaFin vom 18. Mai 2010 zum Verbot ungedeckter Leerverkäufe in bestimmten Aktien, zum Verbot ungedeckter Leerverkäufe in Schuldtiteln von EU-Mitgliedsstaaten der Eurozone und zum Verbot bestimmter Credit Default Swaps (CDS) wurden mit Wirkung zum 27. Juli 2010 widerrufen.

Hintergrund ist das zeitgleiche Inkrafttreten des Gesetzes zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte, das entsprechende gesetzliche Verbotsregelungen enthält. Aus diesem Grund kann auf eine Regelung durch Allgemeinverfügung nunmehr verzichtet werden.

Die BaFin weist darauf hin, dass die FAQ zu den aufgehobenen Verbotsverfügungen zu weiten Teilen auch bei der Auslegung der gesetzlichen Regelungen herangezogen werden können.

Allgemeinverfügung
Allgemeinverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum Widerruf der Allgemeinverfügungen zum Verbot ungedeckter Leerverkäufe in bestimmten Aktien und Schuldtiteln sowie ungedeckter CDS vom 26. Juli 2010. (BaFin: ra)


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