SEPA und Gläubiger-Identifikationsnummer
Erteilung einer Gläubiger-Identifikationsnummer: Der Aufbau der Gläubiger-Identifikationsnummer ist SEPA-weit einheitlich
In den meisten europäischen Ländern wird in den bestehenden Lastschriftverfahren bereits ein nationales Identifikationsmerkmal des Lastschriftgläubigers verwendet
(04.06.08) - Das neue SEPA-Lastschriftverfahren ("SEPA Direct Debit"), das voraussichtlich zum 1. November 2009 flächendeckend innerhalb des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA - Single Euro Payments Area) eingeführt wird, sieht im SEPA-Lastschriftmandat ein verpflichtendes Merkmal zur kontounabhängigen und eindeutigen Kennzeichnung des Lastschriftgläubigers (Creditor Identifier/ CI, im Folgenden: Gläubiger-Identifikationsnummer oder Gläubiger-ID) vor. Dieses Merkmal ist verpflichtend beim Einzug einer SEPA-Lastschrift im SEPA-Datensatz mitzugeben. Darauf weist die Deutsche Bundesbank hin.
Gemeinsam mit der vom Lastschriftgläubiger vergebenen Mandatsreferenznummer wird die Gläubiger-Identifikationsnummer von der Kreditwirtschaft über die gesamte Zahlungsprozesskette hinweg bis zum Zahlungspflichtigen im SEPA-Datensatz weitergeleitet. Die Mandatsreferenznummer ermöglicht in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer eine eindeutige Identifizierbarkeit eines Mandats, so dass der Schuldner bei Vorlage einer SEPA-Lastschrift eine Prüfung des wirksamen Bestehens des Mandats vornehmen bzw. die Zahlstelle ihm gegebenenfalls eine solche Leistung optional anbieten kann.
In den meisten europäischen Ländern wird in den bestehenden Lastschriftverfahren bereits ein nationales Identifikationsmerkmal des Lastschriftgläubigers verwendet, das von den Zahlungssystembetreibern oder in einigen Fällen auch von der Zentralbank (Belgien, Frankreich) verwaltet wird. Ein solches Merkmal besteht im deutschen Lastschriftverfahren bisher nicht. Für das SEPA-Lastschriftverfahren ist es daher neu einzuführen. Für Deutschland übernimmt die Deutsche Bundesbank die Ausgabe der Gläubiger-Identifikationsnummer in Abstimmung mit dem Zentralen Kreditausschuss (ZKA).
Der Aufbau der Gläubiger-Identifikationsnummer ist SEPA-weit einheitlich. Sie setzt sich zusammen aus dem jeweiligen ISO-Ländercode, einer zweistelligen Prüfziffer, der Geschäftsbereichskennung (Business Area Code) und einem nationalen Identifikationsmerkmal, das in der Länge variieren kann, jedoch maximal 28 Stellen aufweisen darf. Die Länge der Gläubiger-Identifikationsnummer variiert somit von Land zu Land; sie weist aber höchstens 35 Stellen auf.
Die Vergabe der Gläubiger-Identifikationsnummer erfolgt unabhängig von den rechtlichen Eigenschaften und der wirtschaftlichen Situation des Antragstellers und enthält keine diesbezüglichen Aussagen oder Bewertungen der Deutschen Bundesbank.
Weitere Details zum Aufbau der Gläubiger-Identifikationsnummer sowie Antragsstellung und Ausgabe, siehe Deutsche Bundesbank.
(Deutsche Bundesbank: ra)
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