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Agenturen müssen für ihre Ratings haften


Europäisches Parlament bestätigt schärfere Vorschriften bei Ratings
Die Anzahl der Veröffentlichungen nicht angeforderter Länder-Ratings sollte im Zeitplan auf zwei bis drei pro Jahr beschränkt werden

(04.02.13) - Das Europäische Parlament hat neue Regeln darüber verabschiedet, wann und wie Rating-Agenturen Staatsschulden und die finanzielle Situation von Privatunternehmen bewerten dürfen. Danach können die Agenturen unangeforderte Staatsschulden-Bewertungen nur zu bestimmten Zeitpunkten ausgeben, und private Anleger bekommen die Möglichkeit, die Agenturen wegen grober Fahrlässigkeit zu verklagen.

Die Anzahl ihrer Anteile an bewerteten Unternehmen werden zudem begrenzt, um Interessenkonflikte zu vermeiden.

Die Abgeordneten haben auch für transparentere Ratings gesorgt, indem die Agenturen verpflichtet werden, die wesentlichen Faktoren zu erläutern, die den Ratings zugrunde liegen. Ratings und Rating-Ausblicke für Länder dürfen keine Vorgaben, Leitlinien oder Bezugnahmen enthalten, die sich auf politische Kurswechsel beziehen. Diese Vorschriften wurden bereits vorab mit dem Rat vereinbart.

"Diese neue Verordnung ist ein großer Schritt nach vorn. Sie entspricht ganz dem Grundtenor, Unternehmen die Möglichkeit zu geben, eigene interne Ratings anzufertigen. Diese sollten vergleichbare und verlässliche Alternativen zu den Veröffentlichungen des Rating-Oligopols sein", sagte der Berichterstatter Leonardo Domenici (S&D, IT).

Ein Zeitplan für Länderratings
Die Anzahl der Veröffentlichungen nicht angeforderter Länder-Ratings sollte im Zeitplan auf zwei bis drei pro Jahr beschränkt werden, zu Zeitpunkten, die die Agenturen jeweils Ende Dezember für das folgende Jahr veröffentlichen müssen. Außerdem dürfen diese Bewertungen erst nach Handelsschluss und mindestens eine Stunde vor Öffnung der Handelsplätze in der Union veröffentlicht werden.

Agenturen müssen für ihre Ratings haften
Ein Anleger, der sich auf ein Rating stützt, kann von der ausgebenden Agentur Schadenersatz verlangen, wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig eine der in diesem Legislativvorschlag aufgeführten Regeln verletzt hat, unabhängig davon, ob zwischen den beiden vertragliche Beziehungen bestehen. Zu solchen Zuwiderhandlungen gehört zum Beispiel die Ausgabe eines Ratings, das durch einen Interessenkonflikt belastet ist oder außerhalb des veröffentlichten Kalenders ausgegeben wurde.

Maßnahmen zur Verringerung des übermäßigen Rückgriffs auf Ratings
Um zu verhindern, dass Anleger und andere Interessenten sich ausschließlich oder automatisch auf Ratings stützen, fordern die Abgeordneten die Kreditinstitute dazu auf, ihre eigenen Kreditrisikobewertungen vorzunehmen. Die Europäische Kommission sollte auch erwägen, eine Europäische Bonitätsbewertung zu entwickeln, so der Text.

Bis 2020 sollten alle Bezugnahmen auf Ratings im Unionsrecht gestrichen sein, und Finanzinstitute sollten im Falle einer Herabstufung von Schuldtiteln nicht mehr verpflichtet sein, diese automatisch zu veräußern.

Anzahl der Anteile wird begrenzt
Eine Rating-Agentur sollte von der Abgabe von Ratings absehen oder mitteilen, dass das Rating beeinflusst sein kann, wenn ein Anteilseigner oder Mitglied 10 Prozent der Stimmrechte der Agentur hält und in das bewertete Unternehmen investiert hat.

Die neuen Vorschriften werden auch Anteilseigner oder Mitglieder, die 5 Prozent oder mehr an einer Rating-Agentur halten, daran hindern, eine Beteiligung an einer anderen Rating-Agentur zu halten, es sei denn, die betreffenden Agenturen gehören zur selben Gruppe.

Der Domenici-Bericht zur Verordnung wurde mit 579 Stimmen bei 58 Gegenstimmen und 60 Enthaltungen verabschiedet, der Bericht zur Richtlinie mit 599 Stimmen bei 27 Gegenstimmen und 68 Enthaltungen. (Europäisches Parlament: ra)

Europäisches Parlament bestätigt schärfere Vorschriften bei Ratings
Die Anzahl der Veröffentlichungen nicht angeforderter Länder-Ratings sollte im Zeitplan auf zwei bis drei pro Jahr beschränkt werden


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