Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Endkundenmärkte werden verstärkt beobachtet


Derzeit keine Marktbeherrschung bei der Stromerzeugung festzustellen
Monitoringbericht 2019 der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamtes



Die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt haben ihren gemeinsamen jährlichen Monitoringbericht über die Entwicklungen auf den deutschen Elektrizitäts- und Gasmärkten veröffentlicht. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die Marktanteile der fünf großen Stromerzeuger sind seit Jahren rückläufig. Obwohl derzeit keine hinreichenden Anzeichen für eine Marktbeherrschung bei der Stromerzeugung festzustellen sind, müssen wir die Entwicklungen auf diesem Markt nicht zuletzt aufgrund der Auswirkungen der Energiewende aber weiter eng beobachten. Marktbeherrschung kann etwa in Zeiten, in denen der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint, wieder ein wichtiges Thema sein."

Bei insgesamt rückläufigen Marktanteilen der größten fünf Stromerzeuger haben sich die relativen Gewichte in dieser Gruppe verschoben. Marktführer ist weiterhin RWE, aber nunmehr mit weitem Abstand vor den anderen Unternehmen.

"Zusätzlich zu den im Energie-Monitoring ermittelten Marktanteilen bei der Stromerzeugung bedarf es weitergehender Analysen, um die Marktpositionen der großen Stromerzeuger zu bewerten. In dem Fusionskontrollverfahren RWE/E.ON haben wir festgestellt, dass RWE zwar in einer nicht unerheblichen Anzahl von Stunden im Jahr unverzichtbar für die Deckung der Stromnachfrage war, aber noch nicht in einem Ausmaß, dass die Annahme einer Marktbeherrschung begründet hätte. Der kommende Marktmachtbericht des Bundeskartellamtes wird diese Analyse fortschreiben", so Andreas Mundt.

Konventionelle Erzeugungskapazitäten sinken weiter, Großhandelspreise steigen
Ende 2018 hatte sich der Bestand der Erzeugungskapazitäten der konventionellen Energieträger minimal um 0,7 GW auf 103,3 GW verringert. Kapazitätszuwächse konnten die Erneuerbaren Energien verzeichnen, hier wurden rund 6,6 GW zugebaut, so dass die installierte Leistung nun bei 118,2 GW liegt. Die Einspeisung aus Solaranlagen stieg um 15,2 Prozent, die gesamte Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien um 2,9 Prozent. Für den Zubau von Windenergieanlagen an Land wurde 2018 das Ausbauziel nicht erreicht. Von den angestrebten 2,8 GW konnten lediglich 2,5 GW zugebaut werden. Das ist insbesondere im Vergleich zu dem starken Brutto- Zubau im Jahr 2017 (5,4 GW) bei gleichem Ausbauziel ein beachtlicher Rückgang.

Mit rund 592,3 TWh lag die Nettostromerzeugung um rund 9,1 TWh unter dem Vorjahreswert, was vor allem auf die gesunkene innerdeutsche Nachfrage zurückzuführen ist.

Trotz des Zubaus und der erhöhten Einspeisung aus Erneuerbaren Energien konnten im Jahr 2018 weiterhin rund 97 Prozent des Erneuerbaren Stroms zum Letztverbraucher transportiert werden. Das Volumen der Abregelung von Erneuerbaren Anlagen aufgrund von Netzengpässen ging im Vergleich zum Jahr 2017 leicht zurück, stärker gesunken ist die Abregelung von konventionellen Energieträgern im Rahmen des Redispatch, die bei 2,1 Prozent der gesamten Einspeisung aus konventionellen Energieträgern lag.

Die Stromgroßhandelspreise sind im Jahresdurchschnitt 2018 erneut deutlich gestiegen. Erkennbare Auswirkungen auf die Struktur der Handelsprodukte hatte auch die faktische Trennung des gemeinsamen Marktgebiets von Deutschland und Österreich im Oktober 2018.

Endkundenmärkte werden verstärkt beobachtet
Wie in den Vorjahren lagen die kumulierten Marktanteile der absatzstärksten Stromanbieter und Gaslieferanten bei der Belieferung von leistungsgemessenen und Standardlastkunden auf den jeweiligen Einzelhandelsmärkten deutlich unter den gesetzlichen Vermutungsschwellen für eine marktbeherrschende Stellung. Gleichwohl könnten noch mehr Kunden von diesen positiven wettbewerblichen Vorzeichen profitieren.

Ein Lieferanten- oder Vertragswechsel für Haushaltskunden in der Grundversorgung lohnt fast immer. Hierzu ermuntern wir Verbraucher. Die Zahlen zeigen, dass wir die Endkundenmärkte noch stärker in den Fokus rücken müssen. Die Lieferantenwechselzahlen stagnieren sowohl für Gas- als auch Stromkunden. Der Anteil der Haushaltskunden in der Grundversorgung ist weiterhin zu hoch", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Haushaltskunden in Deutschland können im Schnitt zwischen 130 Strom- und mehr als 100 Gaslieferanten wählen, trotzdem haben weiterhin rund 27 Prozent der Strom- und 18 Prozent der Gaskunden einen Grundversorgungsvertrag. "Hier gilt es verstärkt nach Gründen zu suchen. Durch einen Wechsel lässt sich für viele Haushalte trotz steigender Preise Geld sparen."

Der durchschnittliche Strompreis für Haushaltskunden war zum Stichtag 1. April 2019 erstmals über die 30 ct/kWh Schwelle gestiegen und lag mit 30,85 ct/kWh rund einen ct höher als im Vorjahr. Die Strompreise für Gewerbe- und Industriekunden stiegen ebenfalls, wenn auch in etwas geringerem Umfange an, nämlich um rund 0,66 ct/kWh auf 22,22 ct/kWh bzw. um 0,68 ct/kWh auf nunmehr 15,98 ct/kWh. Treiber für den Anstieg ist vor allem der gestiegene Großhandelspreis.

Auch der durchschnittliche Gaspreis für Haushaltskunden stieg zum Stichtag um 0,27 ct/kWh auf 6,34 ct/kWh an; der durchschnittliche Gaspreis für Gewerbe- und Industriekunden ist um 0,15 ct/kWh auf 4,55 ct/kWh bzw. um 0,04 ct/kWh auf 2,86 ct/kWh gestiegen. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 08.12.19
Newsletterlauf: 11.02.20



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

  • Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB

    Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.

  • Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag

    Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.

  • Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen

    Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen